[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-halblschv-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"halblschv","Verordnung zur Ausführung des Halbleiterschutzgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-05-11","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fhalblschv\u002Fxml.zip",1237366,"§ 5","5","Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse","Anmeldung einer Topografie","Werden Unterlagen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gekennzeichnet, so sind die gekennzeichneten Teile in der Anmeldung getrennt von den übrigen Teilen einzureichen. Die Unterlagen können auch in einem Originalexemplar und einem weiteren Exemplar mit unkenntlich gemachten Teilen eingereicht werden; das Originalexemplar wird für die Akteneinsicht in Löschungs-, Rechtsgültigkeits- und Verletzungsverfahren (§ 4 Abs. 3 Satz 1 des Halbleiterschutzgesetzes), das Zweitexemplar für die allgemeine Akteneinsicht zur Verfügung gehalten.","HALBLSCHV - Anmeldung einer Topografie - § 5 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse\n\nWerden Unterlagen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gekennzeichnet, so sind die gekennzeichneten Teile in der Anmeldung getrennt von den übrigen Teilen einzureichen. Die Unterlagen können auch in einem Originalexemplar und einem weiteren Exemplar mit unkenntlich gemachten Teilen eingereicht werden; das Originalexemplar wird für die Akteneinsicht in Löschungs-, Rechtsgültigkeits- und Verletzungsverfahren (§ 4 Abs. 3 Satz 1 des Halbleiterschutzgesetzes), das Zweitexemplar für die allgemeine Akteneinsicht zur Verfügung gehalten.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 4","Unterlagen zur Identifizierung oder Veranschaulichung","4",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Anmeldung der Topografie","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 2","Form der Einreichung","2",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 6","Fremdsprachige Dokumente","6",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 7","Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens dieser Verordnung","7",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 8","Übergangsregelung für künftige Änderungen","8",[],false]