[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-hbankdvdv-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"hbankdvdv","Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-08-30","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fhbankdvdv\u002Fxml.zip",1237524,"§ 5","5","Bewertung der Leistungen","Allgemeines","(1) Die Leistungen der Referendarinnen und Referendare werden wie folgt bewertet: \tRangpunkte\u002F Rangpunktzahl\tNote\tNotendefinition\n1\t2\t3\n1\t15\tsehr gut\teine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht\n2\t14\n3\t13\tgut\teine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht\n4\t12\n5\t11\n6\t10\tbefriedigend\teine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht\n7\t 9\n8\t 8\n9\t 7\tausreichend\teine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht\n10\t 6\n11\t 5\n12\t 4\tmangelhaft\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können\n13\t 3\n14\t 2\n15\t 1\tungenügend\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können\n16\t 0\n(2) Bei der Bewertung sind neben dem fachlichen Inhalt auch die Gliederung, die Klarheit der Darstellung und das Ausdrucksvermögen zu berücksichtigen.\n(3) Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, werden Rangpunktzahlen auf zwei Nachkommastellen ohne Rundung berechnet.","HBANKDVDV - Allgemeines - § 5 Bewertung der Leistungen\n\n(1) Die Leistungen der Referendarinnen und Referendare werden wie folgt bewertet: \tRangpunkte\u002F Rangpunktzahl\tNote\tNotendefinition\n1\t2\t3\n1\t15\tsehr gut\teine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht\n2\t14\n3\t13\tgut\teine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht\n4\t12\n5\t11\n6\t10\tbefriedigend\teine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht\n7\t 9\n8\t 8\n9\t 7\tausreichend\teine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht\n10\t 6\n11\t 5\n12\t 4\tmangelhaft\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können\n13\t 3\n14\t 2\n15\t 1\tungenügend\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können\n16\t 0\n(2) Bei der Bewertung sind neben dem fachlichen Inhalt auch die Gliederung, die Klarheit der Darstellung und das Ausdrucksvermögen zu berücksichtigen.\n(3) Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, werden Rangpunktzahlen auf zwei Nachkommastellen ohne Rundung berechnet.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 1",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 4","Nachteilsausgleich","4",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Erholungsurlaub","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 2","Ausbildungsziele","2",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 6","Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren","6",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 7","Auswahlkommission","7",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 8","Teile des Auswahlverfahrens","8",[],false]