[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-hbaustatg-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":30,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"hbaustatg","Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1998-05-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fhbaustatg\u002Fxml.zip",1237553,"§ 3","3","Erhebungsmerkmale",null,"(1) Erhebungsmerkmale der Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 sind 1.Bauherren nach privaten Haushalten, Unternehmen nach Art, öffentliche Bauherren, Organisationen ohne Erwerbscharakter;\n2.Monat und Jahr des Zeitpunkts, zu dem die Baumaßnahme nach den landesrechtlichen Vorschriften begonnen werden darf;\n3.Lage des Baugrundstücks nach Gemeinde und Gemeindeteil;\n4.Art der Baumaßnahme nach Neubau oder Baumaßnahme an bestehenden Gebäuden;\n5.Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung als Wohngebäude, Wohnheim, Nichtwohngebäude nach Art; Wohnfläche und sonstige Nutzfläche; bei Wohngebäuden zusätzlich Eigentumswohnungen;\n6.bei Neubau zusätzlich Zahl der Vollgeschosse, Rauminhalt, konventionelle Bauart oder Fertigteilbau, überwiegend verwendeter Baustoff; Art der Beheizung und vorgesehene Heizenergie; Art der Warmwasserbereitung und hierfür vorgesehene Energie; Anlagen zur Lüftung, Anlagen zur Kühlung sowie Art der Erfüllung der Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien nach dem Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728); bei Wohngebäuden auch der Haustyp;\n7.bei Gebäuden mit Wohnraum zusätzlich Zahl der Wohneinheiten nach Zahl der Räume;\n8.bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden zusätzlich bisheriger Zustand sowie Nutzungsänderung zwischen Wohn- und Nichtwohnzwecken;\n9.veranschlagte Kosten der Baumaßnahme.\n(2) Erhebungsmerkmale der Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 sind 1.Änderungen seit dem in § 1 Abs. 2 Nr. 1 genannten Zeitpunkt;\n2.Monat und Jahr der Fertigstellung.\n(3) Erhebungsmerkmale der Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 sind 1.Baugenehmigung oder Baurecht erloschen;\n2.Stand der Baumaßnahme am Jahresende nach nicht begonnen, begonnen; bei Neubau zusätzlich, ob unter Dach.\n(4) Erhebungsmerkmale der Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 sind 1.Eigentümer nach privaten Haushalten, Unternehmen nach Art, öffentlichen Eigentümern, Organisationen ohne Erwerbscharakter;\n2.Monat und Jahr des Abgangs, der Abbruchgenehmigung oder -anzeige;\n3.Lage des Gebäudes nach Gemeinde, Gemeindeteil;\n4.Art und Baujahr des Gebäudes;\n5.Umfang, Art und Ursache des Abgangs; bei Nutzungsänderung zusätzlich Durchführung einer Baumaßnahme;\n6.Größe des Abgangs nach Wohnfläche und sonstiger Nutzfläche, Zahl der Wohneinheiten nach Zahl der Räume.","HBAUSTATG - § 3 Erhebungsmerkmale\n\n(1) Erhebungsmerkmale der Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 sind 1.Bauherren nach privaten Haushalten, Unternehmen nach Art, öffentliche Bauherren, Organisationen ohne Erwerbscharakter;\n2.Monat und Jahr des Zeitpunkts, zu dem die Baumaßnahme nach den landesrechtlichen Vorschriften begonnen werden darf;\n3.Lage des Baugrundstücks nach Gemeinde und Gemeindeteil;\n4.Art der Baumaßnahme nach Neubau oder Baumaßnahme an bestehenden Gebäuden;\n5.Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung als Wohngebäude, Wohnheim, Nichtwohngebäude nach Art; Wohnfläche und sonstige Nutzfläche; bei Wohngebäuden zusätzlich Eigentumswohnungen;\n6.bei Neubau zusätzlich Zahl der Vollgeschosse, Rauminhalt, konventionelle Bauart oder Fertigteilbau, überwiegend verwendeter Baustoff; Art der Beheizung und vorgesehene Heizenergie; Art der Warmwasserbereitung und hierfür vorgesehene Energie; Anlagen zur Lüftung, Anlagen zur Kühlung sowie Art der Erfüllung der Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien nach dem Gebäudeenergiegesetz vom 8. 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