[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-hbaustatg-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"hbaustatg","Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1998-05-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fhbaustatg\u002Fxml.zip",1237556,"§ 6","6","Auskunftspflicht",null,"(1) Für die Erhebungen nach diesem Gesetz besteht Auskunftspflicht. Die Auskunftserteilung zu den Angaben nach § 4 Nummer 4 ist freiwillig.\n(2) Auskunftspflichtig sind die Bauaufsichtsbehörden sowie für die Angaben nach § 3 Abs. 1 bis 3 auch die Bauherren und die mit der Baubetreuung Beauftragten, für die Angaben nach § 3 Abs. 3 auch die Gemeinden und Gemeindeverbände, für die Angaben nach § 3 Abs. 4 auch die Eigentümer, Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Landesregierungen werden ermächtigt, Näheres durch Rechtsverordnung zu regeln.","HBAUSTATG - § 6 Auskunftspflicht\n\n(1) Für die Erhebungen nach diesem Gesetz besteht Auskunftspflicht. Die Auskunftserteilung zu den Angaben nach § 4 Nummer 4 ist freiwillig.\n(2) Auskunftspflichtig sind die Bauaufsichtsbehörden sowie für die Angaben nach § 3 Abs. 1 bis 3 auch die Bauherren und die mit der Baubetreuung Beauftragten, für die Angaben nach § 3 Abs. 3 auch die Gemeinden und Gemeindeverbände, für die Angaben nach § 3 Abs. 4 auch die Eigentümer, Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Landesregierungen werden ermächtigt, Näheres durch Rechtsverordnung zu regeln.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 5","Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt","5",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 4","Hilfsmerkmale","4",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 3","Erhebungsmerkmale","3",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 7","Anschriftenübermittlung","7",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 8","Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes","8",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 9","Verwendung von Merkmalen","9",[],false]