[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-hdlregvfg-48":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":33,"citing_decisions":46,"is_thin":47},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"hdlregvfg","Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1937-08-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fhdlregvfg\u002Fxml.zip",3770533,"§ 48","48","Begriff des elektronisch geführten Handelsregisters","Einrichtung des elektronisch geführten Handelsregisters","Bei dem elektronisch geführten Handelsregister ist der in den dafür bestimmten Datenspeicher aufgenommene und auf Dauer unverändert in lesbarer Form wiedergabefähige Inhalt des Registerblattes (§ 13 Abs. 1) das Handelsregister. Die Bestimmung des Datenspeichers nach Satz 1 kann durch Verfügung der nach Landesrecht zuständigen Stelle geändert werden, wenn dies dazu dient, die Erhaltung und die Abrufbarkeit der Daten sicherzustellen oder zu verbessern, und die Daten dabei nicht verändert werden.","HDLREGVFG - Einrichtung des elektronisch geführten Handelsregisters - § 48 Begriff des elektronisch geführten Handelsregisters\n\nBei dem elektronisch geführten Handelsregister ist der in den dafür bestimmten Datenspeicher aufgenommene und auf Dauer unverändert in lesbarer Form wiedergabefähige Inhalt des Registerblattes (§ 13 Abs. 1) das Handelsregister. Die Bestimmung des Datenspeichers nach Satz 1 kann durch Verfügung der nach Landesrecht zuständigen Stelle geändert werden, wenn dies dazu dient, die Erhaltung und die Abrufbarkeit der Daten sicherzustellen oder zu verbessern, und die Daten dabei nicht verändert werden.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 47","Grundsatz","47",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 46a",null,"46a",{"norm_key":31,"title":28,"slug":32},"§ 46","46",[34,38,42],{"norm_key":35,"title":36,"slug":37},"§ 49","Anforderungen an Anlagen und Programme,","49",{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 50","Gestaltung des elektronisch geführten Handelsregisters","50",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 51","Anlegung des elektronisch geführten Registerblatts durch Umschreibung","51",[],false]