[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-hdlregvfg-52":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"hdlregvfg","Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1937-08-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fhdlregvfg\u002Fxml.zip",3770537,"§ 52","52","Umfang des automatisierten Datenabrufs","Automatisierter Abruf von Daten","Umfang und Voraussetzungen des Abrufs im automatisierten Verfahren einschließlich des Rechts, von den abgerufenen Daten Abdrucke zu fertigen, bestimmen sich nach § 9 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs. Für den Abruf im automatisierten Verfahren ist technisch sicherzustellen, dass ein Abruf der der Einsicht unterliegenden Abdrucke, Dokumente und Informationen jeweils nur einzeln für jedes Registerblatt möglich ist und dass keine gezielte Suche nach natürlichen Personen möglich ist. Abdrucke stehen den Ausdrucken (§ 30a) nicht gleich.","HDLREGVFG - Automatisierter Abruf von Daten - § 52 Umfang des automatisierten Datenabrufs\n\nUmfang und Voraussetzungen des Abrufs im automatisierten Verfahren einschließlich des Rechts, von den abgerufenen Daten Abdrucke zu fertigen, bestimmen sich nach § 9 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs. Für den Abruf im automatisierten Verfahren ist technisch sicherzustellen, dass ein Abruf der der Einsicht unterliegenden Abdrucke, Dokumente und Informationen jeweils nur einzeln für jedes Registerblatt möglich ist und dass keine gezielte Suche nach natürlichen Personen möglich ist. Abdrucke stehen den Ausdrucken (§ 30a) nicht gleich.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 51","Anlegung des elektronisch geführten Registerblatts durch Umschreibung","51",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 50","Gestaltung des elektronisch geführten Handelsregisters","50",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 49","Anforderungen an Anlagen und Programme,","49",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 53","Protokollierung der Abrufe","53",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 54","Ersatzregister und Ersatzmaßnahmen","54",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"Anlage 3","(zu § 33 Absatz 5)","anlage-3",[],false]