[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-hgb-13":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":57},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"hgb","Handelsgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1897-05-10","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fhgb\u002Fxml.zip",1238296,"§ 13","13","Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Inland","Handelsregister; Unternehmensregister","(1) Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist von einem Einzelkaufmann oder einer juristischen Person beim Gericht der Hauptniederlassung, von einer Handelsgesellschaft beim Gericht des Sitzes der Gesellschaft, unter Angabe des Ortes und der inländischen Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung und des Zusatzes, falls der Firma der Zweigniederlassung ein solcher beigefügt wird, zur Eintragung anzumelden. In gleicher Weise sind spätere Änderungen der die Zweigniederlassung betreffenden einzutragenden Tatsachen anzumelden.\n(2) Das zuständige Gericht trägt die Zweigniederlassung auf dem Registerblatt der Hauptniederlassung oder des Sitzes unter Angabe des Ortes sowie der inländischen Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung und des Zusatzes, falls der Firma der Zweigniederlassung ein solcher beigefügt ist, ein, es sei denn, die Zweigniederlassung ist offensichtlich nicht errichtet worden.\n(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Aufhebung der Zweigniederlassung.","HGB - Handelsstand - Handelsregister; Unternehmensregister - § 13 Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Inland\n\n(1) Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist von einem Einzelkaufmann oder einer juristischen Person beim Gericht der Hauptniederlassung, von einer Handelsgesellschaft beim Gericht des Sitzes der Gesellschaft, unter Angabe des Ortes und der inländischen Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung und des Zusatzes, falls der Firma der Zweigniederlassung ein solcher beigefügt wird, zur Eintragung anzumelden. In gleicher Weise sind spätere Änderungen der die Zweigniederlassung betreffenden einzutragenden Tatsachen anzumelden.\n(2) Das zuständige Gericht trägt die Zweigniederlassung auf dem Registerblatt der Hauptniederlassung oder des Sitzes unter Angabe des Ortes sowie der inländischen Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung und des Zusatzes, falls der Firma der Zweigniederlassung ein solcher beigefügt ist, ein, es sei denn, die Zweigniederlassung ist offensichtlich nicht errichtet worden.\n(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Aufhebung der Zweigniederlassung.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Erstes Buch","Zweiter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 12","Anmeldungen zur Eintragung und Einreichungen","12",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 11","Offenlegung in der Amtssprache eines Mitgliedstaats der Europäischen Union","11",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 10a","Anwendung der Verordnung (EU) 2016\u002F679","10a",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 13a","Europäische Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Inland","13a",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 13d","Sitz oder Hauptniederlassung im Ausland","13d",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 13e","Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland","13e",[50],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BPatG, Beschl. v. 31.10.2019 – 7 W (pat) 14\u002F17","ECLI:DE:BPatG:2019:311019B7Wpat14.17.0","Kolloidalmischer\nEin Patentinhaber kann grundsätzlich unter der Firma seiner Zweigniederlassung in das Patentregister eingetragen werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn in der Firmenbezeichnung der Zweigniederlassung der Rechtsträger angegeben ist.","2019-10-31","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-MPRE136550964.zip","rechtsprechung",false]