[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-hgb-436":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"hgb","Handelsgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1897-05-10","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fhgb\u002Fxml.zip",1238765,"§ 436","436","Haftung der Leute","Allgemeine Vorschriften","Werden Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der Leute des Frachtführers erhoben, so kann sich auch jener auf die in diesem Unterabschnitt und im Frachtvertrag vorgesehenen Haftungsbefreiungen und -begrenzungen berufen. Dies gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewußtsein, daß ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.","HGB - Handelsgeschäfte - Frachtgeschäft - Allgemeine Vorschriften - § 436 Haftung der Leute\n\nWerden Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der Leute des Frachtführers erhoben, so kann sich auch jener auf die in diesem Unterabschnitt und im Frachtvertrag vorgesehenen Haftungsbefreiungen und -begrenzungen berufen. Dies gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewußtsein, daß ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.",{"buch":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Viertes Buch","Vierter Abschnitt","Erster Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 435","Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen","435",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 434","Außervertragliche Ansprüche","434",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 433","Haftungshöchstbetrag bei sonstigen Vermögensschäden","433",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 437","Ausführender Frachtführer","437",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 438","Schadensanzeige","438",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 439","Verjährung","439",[],false]