[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-hgb-451f":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"hgb","Handelsgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1897-05-10","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fhgb\u002Fxml.zip",1238785,"§ 451f","451f","Schadensanzeige","Beförderung von Umzugsgut","Abweichend von § 438 Abs. 1 und 2 erlöschen Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes, 1.wenn der Verlust oder die Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt worden ist,\n2.wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist.","HGB - Handelsgeschäfte - Frachtgeschäft - Beförderung von Umzugsgut - § 451f Schadensanzeige\n\nAbweichend von § 438 Abs. 1 und 2 erlöschen Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes, 1.wenn der Verlust oder die Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt worden ist,\n2.wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist.",{"buch":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Viertes Buch","Vierter Abschnitt","Zweiter Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 451e","Haftungshöchstbetrag","451e",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 451d","Besondere Haftungsausschlußgründe","451d",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 451b","Frachtbrief. Gefährliches Gut. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten","451b",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 451g","Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen","451g",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 451h","Abweichende Vereinbarungen","451h",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 452","Frachtvertrag über eine Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln","452",[],false]