[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-hgb-480":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"hgb","Handelsgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1897-05-10","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fhgb\u002Fxml.zip",1238828,"§ 480","480","Verantwortlichkeit des Reeders für Schiffsbesatzung und Lotsen","Personen der Schifffahrt","Hat sich ein Mitglied der Schiffsbesatzung oder ein an Bord tätiger Lotse in Ausübung seiner Tätigkeit einem Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht, so haftet auch der Reeder für den Schaden. Der Reeder haftet jedoch einem Ladungsbeteiligten für einen Schaden wegen Verlust oder Beschädigung von Gut, das mit dem Schiff befördert wird, nur so, als wäre er der Verfrachter; § 509 ist entsprechend anzuwenden.","HGB - Seehandel - Personen der Schifffahrt - § 480 Verantwortlichkeit des Reeders für Schiffsbesatzung und Lotsen\n\nHat sich ein Mitglied der Schiffsbesatzung oder ein an Bord tätiger Lotse in Ausübung seiner Tätigkeit einem Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht, so haftet auch der Reeder für den Schaden. Der Reeder haftet jedoch einem Ladungsbeteiligten für einen Schaden wegen Verlust oder Beschädigung von Gut, das mit dem Schiff befördert wird, nur so, als wäre er der Verfrachter; § 509 ist entsprechend anzuwenden.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Fünftes Buch","Erster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 479","Rechte des Kapitäns. Tagebuch","479",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 478","Schiffsbesatzung","478",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 477","Ausrüster","477",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 481","Hauptpflichten. Anwendungsbereich","481",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 482","Allgemeine Angaben zum Gut","482",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 483","Gefährliches Gut","483",[],false]