[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-hgb-500":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":25,"neighbors_after":38,"citing_decisions":51,"is_thin":52},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"hgb","Handelsgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1897-05-10","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fhgb\u002Fxml.zip",1238848,"§ 500","500","Unerlaubte Verladung auf Deck","Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes","Hat der Verfrachter ohne die nach § 486 Absatz 4 erforderliche Zustimmung des Befrachters oder des Abladers Gut auf Deck verladen, haftet er, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, für den Schaden, der dadurch entsteht, dass das Gut auf Grund der Verladung auf Deck verloren gegangen ist oder beschädigt wurde. Im Falle von Satz 1 wird vermutet, dass der Verlust oder die Beschädigung des Gutes darauf zurückzuführen ist, dass das Gut auf Deck verladen wurde.","HGB - Seehandel - Beförderungsverträge - Stückgutfrachtvertrag - Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes - § 500 Unerlaubte Verladung auf Deck\n\nHat der Verfrachter ohne die nach § 486 Absatz 4 erforderliche Zustimmung des Befrachters oder des Abladers Gut auf Deck verladen, haftet er, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, für den Schaden, der dadurch entsteht, dass das Gut auf Grund der Verladung auf Deck verloren gegangen ist oder beschädigt wurde. Im Falle von Satz 1 wird vermutet, dass der Verlust oder die Beschädigung des Gutes darauf zurückzuführen ist, dass das Gut auf Deck verladen wurde.",{"buch":21,"abschnitt":22,"untertitel":23,"titel":24},"Fünftes Buch","Zweiter Abschnitt","Zweiter Untertitel","Erster Titel",[26,30,34],{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 499","Besondere Schadensursachen","499",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 498","Haftungsgrund","498",{"norm_key":35,"title":36,"slug":37},"§ 497","Rang mehrerer Pfandrechte","497",[39,43,47],{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 501","Haftung für andere","501",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 502","Wertersatz","502",{"norm_key":48,"title":49,"slug":50},"§ 503","Schadensfeststellungskosten","503",[],false]