[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-hgb-505":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":25,"neighbors_after":38,"citing_decisions":51,"is_thin":52},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"hgb","Handelsgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1897-05-10","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fhgb\u002Fxml.zip",1238853,"§ 505","505","Rechnungseinheit","Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes","Die in diesem Untertitel genannte Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds. Der Betrag wird in Euro entsprechend dem Wert des Euro gegenüber dem Sonderziehungsrecht am Tag der Ablieferung des Gutes oder an dem von den Parteien vereinbarten Tag umgerechnet. Der Wert des Euro gegenüber dem Sonderziehungsrecht wird nach der Berechnungsmethode ermittelt, die der Internationale Währungsfonds an dem betreffenden Tag für seine Operationen und Transaktionen anwendet.","HGB - Seehandel - Beförderungsverträge - Stückgutfrachtvertrag - Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes - § 505 Rechnungseinheit\n\nDie in diesem Untertitel genannte Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds. Der Betrag wird in Euro entsprechend dem Wert des Euro gegenüber dem Sonderziehungsrecht am Tag der Ablieferung des Gutes oder an dem von den Parteien vereinbarten Tag umgerechnet. Der Wert des Euro gegenüber dem Sonderziehungsrecht wird nach der Berechnungsmethode ermittelt, die der Internationale Währungsfonds an dem betreffenden Tag für seine Operationen und Transaktionen anwendet.",{"buch":21,"abschnitt":22,"untertitel":23,"titel":24},"Fünftes Buch","Zweiter Abschnitt","Zweiter Untertitel","Erster Titel",[26,30,34],{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 504","Haftungshöchstbetrag bei Güterschäden","504",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 503","Schadensfeststellungskosten","503",{"norm_key":35,"title":36,"slug":37},"§ 502","Wertersatz","502",[39,43,47],{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 506","Außervertragliche Ansprüche","506",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 507","Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen","507",{"norm_key":48,"title":49,"slug":50},"§ 508","Haftung der Leute und der Schiffsbesatzung","508",[],false]