[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-hgb-507":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":25,"neighbors_after":38,"citing_decisions":51,"is_thin":52},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"hgb","Handelsgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1897-05-10","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fhgb\u002Fxml.zip",1238855,"§ 507","507","Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen","Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes","Die in diesem Untertitel und im Stückgutfrachtvertrag vorgesehenen Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn 1.der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Verfrachter selbst vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, oder\n2.der Verfrachter mit dem Befrachter oder dem Ablader vereinbart hat, dass das Gut unter Deck befördert wird, und der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass das Gut auf Deck verladen wurde.","HGB - Seehandel - Beförderungsverträge - Stückgutfrachtvertrag - Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes - § 507 Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen\n\nDie in diesem Untertitel und im Stückgutfrachtvertrag vorgesehenen Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn 1.der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Verfrachter selbst vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, oder\n2.der Verfrachter mit dem Befrachter oder dem Ablader vereinbart hat, dass das Gut unter Deck befördert wird, und der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass das Gut auf Deck verladen wurde.",{"buch":21,"abschnitt":22,"untertitel":23,"titel":24},"Fünftes Buch","Zweiter Abschnitt","Zweiter Untertitel","Erster Titel",[26,30,34],{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 506","Außervertragliche Ansprüche","506",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 505","Rechnungseinheit","505",{"norm_key":35,"title":36,"slug":37},"§ 504","Haftungshöchstbetrag bei Güterschäden","504",[39,43,47],{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 508","Haftung der Leute und der Schiffsbesatzung","508",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 509","Ausführender Verfrachter","509",{"norm_key":48,"title":49,"slug":50},"§ 510","Schadensanzeige","510",[],false]