[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-hgb-551":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"hgb","Handelsgesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1897-05-10","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fhgb\u002Fxml.zip",1238899,"§ 551","551","Abweichende Vereinbarungen","Personenbeförderungsverträge","Soweit in § 542 Absatz 4 nichts Abweichendes bestimmt ist, ist jede Vereinbarung unwirksam, die vor Eintritt des Ereignisses getroffen wird, das den Tod oder die Körperverletzung des Fahrgasts oder den Verlust, die Beschädigung oder die verspätete Aushändigung seines Gepäcks verursacht hat, und durch die die Haftung wegen Tod oder Körperverletzung des Fahrgasts oder wegen Verlust, Beschädigung oder verspäteter Aushändigung seines Gepäcks ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.","HGB - Seehandel - Beförderungsverträge - Personenbeförderungsverträge - § 551 Abweichende Vereinbarungen\n\nSoweit in § 542 Absatz 4 nichts Abweichendes bestimmt ist, ist jede Vereinbarung unwirksam, die vor Eintritt des Ereignisses getroffen wird, das den Tod oder die Körperverletzung des Fahrgasts oder den Verlust, die Beschädigung oder die verspätete Aushändigung seines Gepäcks verursacht hat, und durch die die Haftung wegen Tod oder Körperverletzung des Fahrgasts oder wegen Verlust, Beschädigung oder verspäteter Aushändigung seines Gepäcks ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.",{"buch":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Fünftes Buch","Zweiter Abschnitt","Zweiter Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 550","Erlöschen von Schadensersatzansprüchen","550",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 549","Schadensanzeige","549",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 548","Konkurrierende Ansprüche","548",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 552","Pfandrecht des Beförderers","552",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 553","Schiffsmietvertrag","553",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 554","Übergabe und Rückgabe des Schiffes. Instandhaltung","554",[],false]