[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-hgrg-11":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"hgrg","Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1969-08-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fhgrg\u002Fxml.zip",1239077,"§ 11","11","Übersichten zum Haushaltsplan","Aufstellung des Haushaltsplans","(1) Der Haushaltsplan hat folgende Anlagen: 1.Darstellungen der Einnahmen und Ausgabena)in einer Gruppierung nach bestimmten Arten (Gruppierungsübersicht beziehungsweise Kontenrahmen),\nb)in einer Gliederung nach bestimmten Aufgabengebieten (Funktionenübersicht),\nc)in einer Zusammenfassung nach Buchstabe a und Buchstabe b (Haushaltsquerschnitt);\n2.eine Übersicht über die den Haushalt in Einnahmen und Ausgaben durchlaufenden Posten;\n3.eine Übersicht über die Planstellen der Beamtinnen und Beamten und die Stellen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.\nDie Anlagen sind dem Entwurf des Haushaltsplans beizufügen.\n(2) Die Funktionenübersicht richtet sich nach Verwaltungsvorschriften über die Gliederung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans nach Aufgabengebieten (Funktionenplan).\n(3) Bei Produkthaushalten ist die Funktionenübersicht nach Absatz 1 Nummer 1b durch eine Produktübersicht zu ersetzen. Die Produktübersicht richtet sich nach Verwaltungsvorschriften über die funktionale Gliederung des Produkthaushalts (Produktrahmen).","HGRG - Vorschriften für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder - Aufstellung des Haushaltsplans - § 11 Übersichten zum Haushaltsplan\n\n(1) Der Haushaltsplan hat folgende Anlagen: 1.Darstellungen der Einnahmen und Ausgabena)in einer Gruppierung nach bestimmten Arten (Gruppierungsübersicht beziehungsweise Kontenrahmen),\nb)in einer Gliederung nach bestimmten Aufgabengebieten (Funktionenübersicht),\nc)in einer Zusammenfassung nach Buchstabe a und Buchstabe b (Haushaltsquerschnitt);\n2.eine Übersicht über die den Haushalt in Einnahmen und Ausgaben durchlaufenden Posten;\n3.eine Übersicht über die Planstellen der Beamtinnen und Beamten und die Stellen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.\nDie Anlagen sind dem Entwurf des Haushaltsplans beizufügen.\n(2) Die Funktionenübersicht richtet sich nach Verwaltungsvorschriften über die Gliederung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans nach Aufgabengebieten (Funktionenplan).\n(3) Bei Produkthaushalten ist die Funktionenübersicht nach Absatz 1 Nummer 1b durch eine Produktübersicht zu ersetzen. Die Produktübersicht richtet sich nach Verwaltungsvorschriften über die funktionale Gliederung des Produkthaushalts (Produktrahmen).",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil I","Abschnitt II",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 10","Gliederung von Einzelplänen und Gesamtplan","10",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 9","Geltungsdauer der Haushaltspläne","9",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 8","Vollständigkeit und Einheit, Fälligkeitsprinzip","8",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 12","Bruttoveranschlagung, Einzelveranschlagung, Selbstbewirtschaftungsmittel, Erläuterungen, Planstellen","12",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 13","Kreditermächtigungen","13",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 14","Zuwendungen","14",[],false]