[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-hgrg-26":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"hgrg","Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1969-08-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fhgrg\u002Fxml.zip",1239091,"§ 26","26","Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen","Ausführung des Haushaltsplans","(1) Zuwendungen dürfen nur unter den Voraussetzungen des § 14 gewährt werden. Dabei ist zu bestimmen, wie die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen nachzuweisen ist. Außerdem ist ein Prüfungsrecht der zuständigen Dienststelle oder ihrer Beauftragten festzulegen.\n(2) Sollen Mittel oder Vermögensgegenstände des Bundes oder des Landes von Stellen außerhalb der Verwaltung des Bundes oder des Landes verwaltet werden, ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden.","HGRG - Vorschriften für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder - Ausführung des Haushaltsplans - § 26 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen\n\n(1) Zuwendungen dürfen nur unter den Voraussetzungen des § 14 gewährt werden. Dabei ist zu bestimmen, wie die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen nachzuweisen ist. Außerdem ist ein Prüfungsrecht der zuständigen Dienststelle oder ihrer Beauftragten festzulegen.\n(2) Sollen Mittel oder Vermögensgegenstände des Bundes oder des Landes von Stellen außerhalb der Verwaltung des Bundes oder des Landes verwaltet werden, ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil I","Abschnitt III",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 25","Haushaltswirtschaftliche Sperre","25",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 24","Andere Maßnahmen von finanzieller Bedeutung","24",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 23","Gewährleistungen, Kreditzusagen","23",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 27","Sachliche und zeitliche Bindung","27",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 28","Personalwirtschaftliche Grundsätze","28",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 29","Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben","29",[],false]