[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-hinschg-25":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"hinschg","Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2023-05-31","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fhinschg\u002Fxml.zip",1239193,"§ 25","25","Unabhängige Tätigkeit; Schulung","Externe Meldestellen","(1) Die externen Meldestellen arbeiten im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse fachlich unabhängig und von den internen Meldestellen getrennt. Die Aufsicht über sie erstreckt sich auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht.\n(2) Die für die Bearbeitung von Meldungen zuständigen Personen werden regelmäßig für diese Aufgabe geschult. Sie dürfen neben ihrer Tätigkeit für eine externe Meldestelle andere Aufgaben und Pflichten wahrnehmen. Es ist dabei sicherzustellen, dass derartige Aufgaben und Pflichten nicht zu einem Interessenkonflikt führen.","HINSCHG - Meldungen - Externe Meldestellen - § 25 Unabhängige Tätigkeit; Schulung\n\n(1) Die externen Meldestellen arbeiten im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse fachlich unabhängig und von den internen Meldestellen getrennt. Die Aufsicht über sie erstreckt sich auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht.\n(2) Die für die Bearbeitung von Meldungen zuständigen Personen werden regelmäßig für diese Aufgabe geschult. Sie dürfen neben ihrer Tätigkeit für eine externe Meldestelle andere Aufgaben und Pflichten wahrnehmen. Es ist dabei sicherzustellen, dass derartige Aufgaben und Pflichten nicht zu einem Interessenkonflikt führen.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 24","Aufgaben der externen Meldestellen","24",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 23","Weitere externe Meldestellen","23",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 22","Bundeskartellamt als externe Meldestelle","22",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 26","Berichtspflichten der externen Meldestellen","26",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 27","Meldekanäle für externe Meldestellen","27",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 28","Verfahren bei externen Meldungen","28",[],false]