[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-hinschg-35":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"hinschg","Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2023-05-31","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fhinschg\u002Fxml.zip",1239203,"§ 35","35","Ausschluss der Verantwortlichkeit","Schutzmaßnahmen","(1) Eine hinweisgebende Person kann nicht für die Beschaffung von oder den Zugriff auf Informationen, die sie gemeldet oder offengelegt hat, rechtlich verantwortlich gemacht werden, sofern die Beschaffung nicht als solche oder der Zugriff nicht als solcher eine eigenständige Straftat darstellt.\n(2) Eine hinweisgebende Person verletzt keine Offenlegungsbeschränkungen und kann nicht für die bei einer Meldung oder Offenlegung erfolgte Weitergabe von Informationen rechtlich verantwortlich gemacht werden, sofern sie hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass die Weitergabe der Informationen erforderlich war, um einen Verstoß aufzudecken.","HINSCHG - Schutzmaßnahmen - § 35 Ausschluss der Verantwortlichkeit\n\n(1) Eine hinweisgebende Person kann nicht für die Beschaffung von oder den Zugriff auf Informationen, die sie gemeldet oder offengelegt hat, rechtlich verantwortlich gemacht werden, sofern die Beschaffung nicht als solche oder der Zugriff nicht als solcher eine eigenständige Straftat darstellt.\n(2) Eine hinweisgebende Person verletzt keine Offenlegungsbeschränkungen und kann nicht für die bei einer Meldung oder Offenlegung erfolgte Weitergabe von Informationen rechtlich verantwortlich gemacht werden, sofern sie hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass die Weitergabe der Informationen erforderlich war, um einen Verstoß aufzudecken.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 4",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 34","Weitere geschützte Personen","34",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 33","Voraussetzungen für den Schutz hinweisgebender Personen","33",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 32","Offenlegen von Informationen","32",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 36","Verbot von Repressalien; Beweislastumkehr","36",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 37","Schadensersatz nach Repressalien","37",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 38","Schadensersatz nach einer Falschmeldung","38",[],false]