[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-hinschg-37":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"hinschg","Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2023-05-31","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fhinschg\u002Fxml.zip",1239205,"§ 37","37","Schadensersatz nach Repressalien","Schutzmaßnahmen","(1) Bei einem Verstoß gegen das Verbot von Repressalien ist der Verursacher verpflichtet, der hinweisgebenden Person den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.\n(2) Ein Verstoß gegen das Verbot von Repressalien begründet keinen Anspruch auf Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, eines Berufsausbildungsverhältnisses oder eines anderen Vertragsverhältnisses oder auf einen beruflichen Aufstieg.","HINSCHG - Schutzmaßnahmen - § 37 Schadensersatz nach Repressalien\n\n(1) Bei einem Verstoß gegen das Verbot von Repressalien ist der Verursacher verpflichtet, der hinweisgebenden Person den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.\n(2) Ein Verstoß gegen das Verbot von Repressalien begründet keinen Anspruch auf Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, eines Berufsausbildungsverhältnisses oder eines anderen Vertragsverhältnisses oder auf einen beruflichen Aufstieg.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 4",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 36","Verbot von Repressalien; Beweislastumkehr","36",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 35","Ausschluss der Verantwortlichkeit","35",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 34","Weitere geschützte Personen","34",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 38","Schadensersatz nach einer Falschmeldung","38",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 39","Verbot abweichender Vereinbarungen","39",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 40","Bußgeldvorschriften","40",[],false]