[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-hivhg-20":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"hivhg","Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte\nPersonen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1995-07-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fhivhg\u002Fxml.zip",1239234,"§ 20","20","Ausschluß von Ansprüchen","Andere Ansprüche","(1) Ansprüche von Personen, die nach Abschnitt 2 Leistungen erhalten, gegen die Bundesrepublik Deutschland, die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes und die in § 5 Absatz 1 genannten pharmazeutischen Unternehmen sowie die mit ihnen verbundenen Unternehmen wegen einer von diesem Gesetz erfaßten HIV-Infektion oder AIDS-Erkrankung erlöschen. Das gilt auch, soweit Ansprüche kraft Gesetzes, kraft Überleitung oder durch Rechtsgeschäft auf andere übertragen worden sind.\n(2) Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche nach dem Sechzehnten Abschnitt des Arzneimittelgesetzes, sofern hierauf nicht bereits abschließende Leistungen erbracht worden sind.","HIVHG - Stiftung des Bundes - Andere Ansprüche - § 20 Ausschluß von Ansprüchen\n\n(1) Ansprüche von Personen, die nach Abschnitt 2 Leistungen erhalten, gegen die Bundesrepublik Deutschland, die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes und die in § 5 Absatz 1 genannten pharmazeutischen Unternehmen sowie die mit ihnen verbundenen Unternehmen wegen einer von diesem Gesetz erfaßten HIV-Infektion oder AIDS-Erkrankung erlöschen. Das gilt auch, soweit Ansprüche kraft Gesetzes, kraft Überleitung oder durch Rechtsgeschäft auf andere übertragen worden sind.\n(2) Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche nach dem Sechzehnten Abschnitt des Arzneimittelgesetzes, sofern hierauf nicht bereits abschließende Leistungen erbracht worden sind.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 2","Abschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 19","Rechtsweg","19",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 18","Verfahren","18",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 17","Steuerfreiheit, Anrechnung auf andere Leistungen","17",[37,41,44],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 21","Anhängige Rechtsstreitigkeiten","21",{"norm_key":42,"title":16,"slug":43},"§ 23","23",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 25","Programm \"Humanitäre Soforthilfe\"","25",[],false]