[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-hkrndv-44":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"hkrndv","Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2018-11-08","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fhkrndv\u002Fxml.zip",3770633,"§ 44","44","Vorlage weiterer Unterlagen durch Anlagenbetreiber und Kontoinhaber","Pflichten von Registerteilnehmern, Hauptnutzern, Nutzern und Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen","(1) Die Registerverwaltung kann von den Kontoinhabern verlangen, dass sie den Stromliefervertrag nach § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 nachweisen. Ist der Kontoinhaber ein Anlagenbetreiber, so kann die Registerverwaltung darüber hinaus von ihm verlangen, dass er die Richtigkeit der von ihm nach § 12 Absatz 1 und 3, § 14 Absatz 2, § 18 Absatz 1, § 21 Absatz 1 bis 3, § 23 Absatz 1 und 2 und § 26 Absatz 3 übermittelten Daten nachweist.\n(2) Die Nachweise nach Absatz 1 sind jeweils durch die Vorlage geeigneter weiterer Unterlagen oder durch das Gutachten eines Umweltgutachters, einer Umweltgutachterorganisation, eines Wirtschaftsprüfers oder einer vergleichbaren unabhängigen und neutralen Person zu erbringen. Die Registerverwaltung kann in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 bestimmen, auf welche Weise der Nachweis zu führen ist. Die angeforderten Nachweise sind unverzüglich zu übermitteln.\n(3) Kommen Anlagenbetreiber ihren Pflichten nach Absatz 1 nicht nach, kann die Registerverwaltung die Herkunftsnachweise oder die Regionalnachweise, die ihnen auf der Grundlage der nicht bestätigten Daten ausgestellt worden sind, löschen. Eine Verwendung der gelöschten Herkunftsnachweise oder Regionalnachweise ist untersagt.","HKRNDV - Pflichten von Registerteilnehmern, Hauptnutzern, Nutzern und Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen - § 44 Vorlage weiterer Unterlagen durch Anlagenbetreiber und Kontoinhaber\n\n(1) Die Registerverwaltung kann von den Kontoinhabern verlangen, dass sie den Stromliefervertrag nach § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 nachweisen. Ist der Kontoinhaber ein Anlagenbetreiber, so kann die Registerverwaltung darüber hinaus von ihm verlangen, dass er die Richtigkeit der von ihm nach § 12 Absatz 1 und 3, § 14 Absatz 2, § 18 Absatz 1, § 21 Absatz 1 bis 3, § 23 Absatz 1 und 2 und § 26 Absatz 3 übermittelten Daten nachweist.\n(2) Die Nachweise nach Absatz 1 sind jeweils durch die Vorlage geeigneter weiterer Unterlagen oder durch das Gutachten eines Umweltgutachters, einer Umweltgutachterorganisation, eines Wirtschaftsprüfers oder einer vergleichbaren unabhängigen und neutralen Person zu erbringen. Die Registerverwaltung kann in den Nutzungsbedingungen nach § 52 Satz 1 bestimmen, auf welche Weise der Nachweis zu führen ist. Die angeforderten Nachweise sind unverzüglich zu übermitteln.\n(3) Kommen Anlagenbetreiber ihren Pflichten nach Absatz 1 nicht nach, kann die Registerverwaltung die Herkunftsnachweise oder die Regionalnachweise, die ihnen auf der Grundlage der nicht bestätigten Daten ausgestellt worden sind, löschen. Eine Verwendung der gelöschten Herkunftsnachweise oder Regionalnachweise ist untersagt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 5",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 43","Tätigkeit von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen","43",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 42a","Begutachtungspflichten bei im Herkunftsnachweisregister registrierten hocheffizienten KWK-Anlagen","42a",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 42","Begutachtungspflichten bei im Herkunftsnachweisregister registrierten Biomasseanlagen","42",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 45","Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten","45",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 46","Datenübermittlung","46",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 47","Löschung von Daten","47",[],false]