[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-hkrndv-48":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":16,"content":17,"enriched_content":18,"hierarchy":19,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"hkrndv","Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2018-11-08","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fhkrndv\u002Fxml.zip",3770637,"§ 48","48","Ordnungswidrigkeiten","(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 86 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b des Erneuerbare-Energien-Gesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 12 Absatz 4, § 18 Absatz 3 oder § 29 Absatz 4 einen Herkunftsnachweis, einen Regionalnachweis oder die Übertragung eines Regionalnachweises beantragt.\n(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 86 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c des Erneuerbare-Energien-Gesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 24 Absatz 1 Satz 1 oder § 41 Absatz 1 Satz 1 oder 3, Absatz 2 Satz 1, 2 oder 3, Absatz 3 oder 4 Satz 1 dort genannte Daten, Angaben oder Strommengen nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt,\n2.entgegen § 27 Absatz 1 Satz 2, § 32 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 33, oder § 40 Absatz 3 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,\n3.entgegen § 40 Absatz 2 Satz 2 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder dort genannte Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig korrigiert oder\n4.entgegen § 44 Absatz 2 Satz 3 einen Nachweis nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig übermittelt.","HKRNDV - Ordnungswidrigkeiten - § 48 Ordnungswidrigkeiten\n\n(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 86 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b des Erneuerbare-Energien-Gesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 12 Absatz 4, § 18 Absatz 3 oder § 29 Absatz 4 einen Herkunftsnachweis, einen Regionalnachweis oder die Übertragung eines Regionalnachweises beantragt.\n(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 86 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c des Erneuerbare-Energien-Gesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 24 Absatz 1 Satz 1 oder § 41 Absatz 1 Satz 1 oder 3, Absatz 2 Satz 1, 2 oder 3, Absatz 3 oder 4 Satz 1 dort genannte Daten, Angaben oder Strommengen nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt,\n2.entgegen § 27 Absatz 1 Satz 2, § 32 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 33, oder § 40 Absatz 3 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,\n3.entgegen § 40 Absatz 2 Satz 2 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder dort genannte Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig korrigiert oder\n4.entgegen § 44 Absatz 2 Satz 3 einen Nachweis nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig übermittelt.",{"abschnitt":20},"Abschnitt 7",[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 47","Löschung von Daten","47",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 46","Datenübermittlung","46",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 45","Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten","45",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 49","Sperrung und Entsperrung des Kontos","49",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 50","Schließung des Kontos","50",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 51","Ausschluss von der Teilnahme an den Registern, erneute Teilnahme nach Ausschluss","51",[],false]