[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-hstatg_1990-13":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":35,"is_thin":36},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"hstatg_1990","Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen sowie für die Berufsakademien","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1990-11-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fhstatg_1990\u002Fxml.zip",1239975,"§ 13","13","Übergangsvorschrift",null,"(1) Die Erhebungen zu Studierenden und Prüfungen nach § 3 Absatz 1 sowie § 4 werden erstmals im Sommersemester 2017 durchgeführt. Die Erhebung zum Personal nach § 3 Absatz 4 und 5 erfolgt erstmals für das Berichtsjahr 2016. Bis dahin werden die Erhebungen zu Studierenden, Prüfungen und Personal nach § 3 in der bis zum 29. Februar 2016 geltenden Fassung des Gesetzes durchgeführt.\n(2) Die Erhebungen zu den Hochschulräten nach § 3 Absatz 6, zu den Promovierenden nach § 5 und zu den Berufsakademien nach § 6 werden erstmals für das Berichtsjahr 2017 durchgeführt.","HSTATG_1990 - § 13 Übergangsvorschrift\n\n(1) Die Erhebungen zu Studierenden und Prüfungen nach § 3 Absatz 1 sowie § 4 werden erstmals im Sommersemester 2017 durchgeführt. Die Erhebung zum Personal nach § 3 Absatz 4 und 5 erfolgt erstmals für das Berichtsjahr 2016. Bis dahin werden die Erhebungen zu Studierenden, Prüfungen und Personal nach § 3 in der bis zum 29. Februar 2016 geltenden Fassung des Gesetzes durchgeführt.\n(2) Die Erhebungen zu den Hochschulräten nach § 3 Absatz 6, zu den Promovierenden nach § 5 und zu den Berufsakademien nach § 6 werden erstmals für das Berichtsjahr 2017 durchgeführt.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 12","Ausschuß für die Hochschulstatistik","12",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 11","Veröffentlichung und Übermittlung von Tabellen","11",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 10","Auskunftserteilung","10",[],[],false]