[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-hwo-42v":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":33,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"hwo","Gesetz zur Ordnung des Handwerks","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1953-09-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fhwo\u002Fxml.zip",1240223,"§ 42v","42v",null,"Berufliche Bildung behinderter Menschen, Berufsausbildungsvorbereitung","(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde hat die Berufsausbildungsvorbereitung zu untersagen, wenn die Voraussetzungen des § 42t Absatz 1 nicht vorliegen.\n(2) Der Anbieter hat die Durchführung von Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung vor Beginn der Maßnahme der Handwerkskammer schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Die Anzeigepflicht erstreckt sich auf den wesentlichen Inhalt des Qualifizierungsvertrages.\n(3) Die Absätze 1 und 2 sowie § 41a finden keine Anwendung, soweit die Berufsausbildungsvorbereitung im Rahmen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder anderer vergleichbarer, öffentlich geförderter Maßnahmen durchgeführt wird.","HWO - Berufsbildung im Handwerk - Berufliche Bildung behinderter Menschen, Berufsausbildungsvorbereitung - § 42v\n\n(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde hat die Berufsausbildungsvorbereitung zu untersagen, wenn die Voraussetzungen des § 42t Absatz 1 nicht vorliegen.\n(2) Der Anbieter hat die Durchführung von Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung vor Beginn der Maßnahme der Handwerkskammer schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Die Anzeigepflicht erstreckt sich auf den wesentlichen Inhalt des Qualifizierungsvertrages.\n(3) Die Absätze 1 und 2 sowie § 41a finden keine Anwendung, soweit die Berufsausbildungsvorbereitung im Rahmen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder anderer vergleichbarer, öffentlich geförderter Maßnahmen durchgeführt wird.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Zweiter Teil","Achter Abschnitt",[24,27,30],{"norm_key":25,"title":16,"slug":26},"§ 42u","42u",{"norm_key":28,"title":16,"slug":29},"§ 42t","42t",{"norm_key":31,"title":16,"slug":32},"§ 42s","42s",[34,37,40],{"norm_key":35,"title":16,"slug":36},"§ 43","43",{"norm_key":38,"title":16,"slug":39},"§ 44","44",{"norm_key":41,"title":16,"slug":42},"§ 44a","44a",[],false]