[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-idnrg-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"idnrg","Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-03-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fidnrg\u002Fxml.zip",1240603,"§ 4","4","Zu einer Person gespeicherte Daten",null,"(1) Die Daten nach den Absätzen 2 und 3 einer natürlichen Person werden vom Bundeszentralamt für Steuern gespeichert, wenn diese Person eine Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung erhalten hat.\n(2) Die zur Identifizierung einer natürlichen Person erforderlichen personenbezogenen Daten sind die Basisdaten. Einer natürlichen Person werden folgende Daten als Basisdaten zugeordnet: 1.Identifikationsnummer,\n2.Familienname,\n3.frühere Namen,\n4.Vornamen,\n5.Doktorgrad,\n6.Tag und Ort der Geburt,\n7.Geschlecht,\n8.Staatsangehörigkeiten,\n9.gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift,\n10.Sterbetag sowie\n11.Tag des Einzugs und des Auszugs.\n(3) Einer natürlichen Person werden zudem folgende weitere Daten zugeordnet: 1.Auskunftssperren nach dem Bundesmeldegesetz sowie\n2.Datum des letzten Verwaltungskontakts (Monat, Jahr).\n(4) Das Datum nach Absatz 3 Nummer 2 wird der Registermodernisierungsbehörde von gesetzlich bestimmten Registern bei Vorliegen eines Verwaltungskontakts automatisiert übermittelt und an das Bundeszentralamt für Steuern weitergeleitet.","IDNRG - § 4 Zu einer Person gespeicherte Daten\n\n(1) Die Daten nach den Absätzen 2 und 3 einer natürlichen Person werden vom Bundeszentralamt für Steuern gespeichert, wenn diese Person eine Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung erhalten hat.\n(2) Die zur Identifizierung einer natürlichen Person erforderlichen personenbezogenen Daten sind die Basisdaten. Einer natürlichen Person werden folgende Daten als Basisdaten zugeordnet: 1.Identifikationsnummer,\n2.Familienname,\n3.frühere Namen,\n4.Vornamen,\n5.Doktorgrad,\n6.Tag und Ort der Geburt,\n7.Geschlecht,\n8.Staatsangehörigkeiten,\n9.gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift,\n10.Sterbetag sowie\n11.Tag des Einzugs und des Auszugs.\n(3) Einer natürlichen Person werden zudem folgende weitere Daten zugeordnet: 1.Auskunftssperren nach dem Bundesmeldegesetz sowie\n2.Datum des letzten Verwaltungskontakts (Monat, Jahr).\n(4) Das Datum nach Absatz 3 Nummer 2 wird der Registermodernisierungsbehörde von gesetzlich bestimmten Registern bei Vorliegen eines Verwaltungskontakts automatisiert übermittelt und an das Bundeszentralamt für Steuern weitergeleitet.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 3","Einrichtung und Aufgaben der Registermodernisierungsbehörde","3",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 2","Aufgaben registerführender Stellen","2",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 1","Ziele des Gesetzes","1",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Zweck und Vergabe der Identifikationsnummer","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Automatisierter Datenabruf bei der Registermodernisierungsbehörde","6",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 7","Verfahren der Datenübermittlungen mit der Registermodernisierungs- behörde und zwischen öffentlichen Stellen","7",[],false]