[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ifsg-66":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ifsg","Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2000-07-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fifsg\u002Fxml.zip",3785405,"§ 66","66","Zahlungsverpflichteter","Entschädigung in besonderen Fällen","Ansprüche nach den §§ 56 bis 58 richten sich gegen das Land, 1.in dem das berufliche Tätigkeitsverbot erlassen wurde oder in den Fällen des § 34 Absatz 1 bis 3 und des § 42, in dem die verbotene Tätigkeit ausgeübt worden ist,\n2.in dem das Absonderungsgebot angeordnet oder erlassen wurde oder in dem die Absonderung auf Grund einer nach § 36 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 erlassenen Rechtsverordnung vorgenommen wurde oder\n3.in dem Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen vorübergehend geschlossen wurden, deren Betreten untersagt wurde, Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert wurden, die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben, der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt oder eine behördliche Empfehlung abgegeben wurde, vom Besuch einer Einrichtung zur Betreuung von Kindern, einer Schule oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen abzusehen.\nAnsprüche nach § 65 richten sich gegen das Land, in dem der Schaden verursacht worden ist.","IFSG - Entschädigung in besonderen Fällen - § 66 Zahlungsverpflichteter\n\nAnsprüche nach den §§ 56 bis 58 richten sich gegen das Land, 1.in dem das berufliche Tätigkeitsverbot erlassen wurde oder in den Fällen des § 34 Absatz 1 bis 3 und des § 42, in dem die verbotene Tätigkeit ausgeübt worden ist,\n2.in dem das Absonderungsgebot angeordnet oder erlassen wurde oder in dem die Absonderung auf Grund einer nach § 36 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 erlassenen Rechtsverordnung vorgenommen wurde oder\n3.in dem Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen vorübergehend geschlossen wurden, deren Betreten untersagt wurde, Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert wurden, die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben, der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt oder eine behördliche Empfehlung abgegeben wurde, vom Besuch einer Einrichtung zur Betreuung von Kindern, einer Schule oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen abzusehen.\nAnsprüche nach § 65 richten sich gegen das Land, in dem der Schaden verursacht worden ist.",{"abschnitt":21},"12. Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 65","Entschädigung bei behördlichen Maßnahmen","65",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 59","Arbeits- und sozialrechtliche Sondervorschriften","59",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 58","Aufwendungserstattung","58",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 67","Pfändung","67",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 68","Rechtsweg","68",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 69","Kosten","69",[],false]