[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-indelausbv_2007-31":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"indelausbv_2007","Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2007-07-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Findelausbv_2007\u002Fxml.zip",1241130,"§ 31","31","Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung","Zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten","(1) Die Prüfung der Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung erstreckt sich auf die in Anlage 7 Teil A genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.\n(2) In der Prüfung der Zusatzqualifikation soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1.Systeme, Prozessabläufe und technische Bedingungen zu analysieren, Anforderungen an Netzwerke festzustellen sowie Lösungsvarianten zu erarbeiten, zu bewerten und auszuwählen,\n2.Netzwerkkomponenten auszuwählen, zu installieren, zu konfigurieren und in die bestehende Infrastruktur zu integrieren sowie Anlagendaten und -unterlagen zu dokumentieren sowie\n3.Fehler, Störungen oder Engpässe zu analysieren, den Datendurchsatz und Fehlerraten zu bewerten, Fehler zu beheben, die Systeme zu testen sowie Optimierungen vorzuschlagen.","INDELAUSBV_2007 - Zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten - § 31 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung\n\n(1) Die Prüfung der Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung erstreckt sich auf die in Anlage 7 Teil A genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.\n(2) In der Prüfung der Zusatzqualifikation soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1.Systeme, Prozessabläufe und technische Bedingungen zu analysieren, Anforderungen an Netzwerke festzustellen sowie Lösungsvarianten zu erarbeiten, zu bewerten und auszuwählen,\n2.Netzwerkkomponenten auszuwählen, zu installieren, zu konfigurieren und in die bestehende Infrastruktur zu integrieren sowie Anlagendaten und -unterlagen zu dokumentieren sowie\n3.Fehler, Störungen oder Engpässe zu analysieren, den Datendurchsatz und Fehlerraten zu bewerten, Fehler zu beheben, die Systeme zu testen sowie Optimierungen vorzuschlagen.",{"teil":21},"Teil 8",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 30","Antrag auf Prüfung der Zusatzqualifikation, Zeitpunkt","30",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 29","Gegenstand der Zusatzqualifikationen","29",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 28","Zusatzqualifikationen","28",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 32","Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Programmierung","32",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 33","Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-Sicherheit","33",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 34","Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation","34",[],false]