[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-inso-120":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"inso","Insolvenzordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-10-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Finso\u002Fxml.zip",1241621,"§ 120","120","Kündigung von Betriebsvereinbarungen","Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats","(1) Sind in Betriebsvereinbarungen Leistungen vorgesehen, welche die Insolvenzmasse belasten, so sollen Insolvenzverwalter und Betriebsrat über eine einvernehmliche Herabsetzung der Leistungen beraten. Diese Betriebsvereinbarungen können auch dann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, wenn eine längere Frist vereinbart ist.\n(2) Unberührt bleibt das Recht, eine Betriebsvereinbarung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.","INSO - Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats - § 120 Kündigung von Betriebsvereinbarungen\n\n(1) Sind in Betriebsvereinbarungen Leistungen vorgesehen, welche die Insolvenzmasse belasten, so sollen Insolvenzverwalter und Betriebsrat über eine einvernehmliche Herabsetzung der Leistungen beraten. Diese Betriebsvereinbarungen können auch dann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, wenn eine längere Frist vereinbart ist.\n(2) Unberührt bleibt das Recht, eine Betriebsvereinbarung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Dritter Teil","Zweiter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 119","Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen","119",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 118","Auflösung von Gesellschaften","118",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 117","Erlöschen von Vollmachten","117",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 121","Betriebsänderungen und Vermittlungsverfahren","121",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 122","Gerichtliche Zustimmung zur Durchführung einer Betriebsänderung","122",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 123","Umfang des Sozialplans","123",[],false]