[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-inso-233":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"inso","Insolvenzordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-10-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Finso\u002Fxml.zip",1241737,"§ 233","233","Aussetzung von Verwertung und Verteilung","Aufstellung des Plans","Soweit die Durchführung eines vorgelegten Insolvenzplans durch die Fortsetzung der Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse gefährdet würde, ordnet das Insolvenzgericht auf Antrag des Schuldners oder des Insolvenzverwalters die Aussetzung der Verwertung und Verteilung an. Das Gericht sieht von der Aussetzung ab oder hebt sie auf, soweit mit ihr die Gefahr erheblicher Nachteile für die Masse verbunden ist oder soweit der Verwalter mit Zustimmung des Gläubigerausschusses oder der Gläubigerversammlung die Fortsetzung der Verwertung und Verteilung beantragt.","INSO - Insolvenzplan - Aufstellung des Plans - § 233 Aussetzung von Verwertung und Verteilung\n\nSoweit die Durchführung eines vorgelegten Insolvenzplans durch die Fortsetzung der Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse gefährdet würde, ordnet das Insolvenzgericht auf Antrag des Schuldners oder des Insolvenzverwalters die Aussetzung der Verwertung und Verteilung an. Das Gericht sieht von der Aussetzung ab oder hebt sie auf, soweit mit ihr die Gefahr erheblicher Nachteile für die Masse verbunden ist oder soweit der Verwalter mit Zustimmung des Gläubigerausschusses oder der Gläubigerversammlung die Fortsetzung der Verwertung und Verteilung beantragt.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Sechster Teil","Erster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 232","Stellungnahmen zum Plan","232",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 231","Zurückweisung des Plans","231",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 230","Weitere Anlagen","230",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 234","Niederlegung des Plans","234",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 235","Erörterungs- und Abstimmungstermin","235",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 236","Verbindung mit dem Prüfungstermin","236",[],false]