[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-inso-63":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":108},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"inso","Insolvenzordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-10-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Finso\u002Fxml.zip",1241564,"§ 63","63","Vergütung des Insolvenzverwalters",null,"(1) Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Der Regelsatz der Vergütung wird nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet. Dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters wird durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen.\n(2) Sind die Kosten des Verfahrens nach § 4a gestundet, steht dem Insolvenzverwalter für seine Vergütung und seine Auslagen ein Anspruch gegen die Staatskasse zu, soweit die Insolvenzmasse dafür nicht ausreicht.\n(3) Die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters wird gesondert vergütet. Er erhält in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt. Beträgt die Differenz des tatsächlichen Werts der Berechnungsgrundlage der Vergütung zu dem der Vergütung zugrunde gelegten Wert mehr als 20 Prozent, so kann das Gericht den Beschluss über die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Vergütung des Insolvenzverwalters ändern.","INSO - Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte - § 63 Vergütung des Insolvenzverwalters\n\n(1) Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Der Regelsatz der Vergütung wird nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnet. Dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters wird durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen.\n(2) Sind die Kosten des Verfahrens nach § 4a gestundet, steht dem Insolvenzverwalter für seine Vergütung und seine Auslagen ein Anspruch gegen die Staatskasse zu, soweit die Insolvenzmasse dafür nicht ausreicht.\n(3) Die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters wird gesondert vergütet. Er erhält in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt. Beträgt die Differenz des tatsächlichen Werts der Berechnungsgrundlage der Vergütung zu dem der Vergütung zugrunde gelegten Wert mehr als 20 Prozent, so kann das Gericht den Beschluss über die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Vergütung des Insolvenzverwalters ändern.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Zweiter Teil","Dritter Abschnitt Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 62","Verjährung","62",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 61","Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten","61",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 60","Haftung des Insolvenzverwalters","60",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 64","Festsetzung durch das Gericht","64",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 65","Verordnungsermächtigung","65",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 66","Rechnungslegung","66",[50,57,63,68,74,80,86,91,96,102],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 23.04.2026 – IX ZB 36\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:230426BIXZB36.25.0","1. Unterlässt es der mit dem späteren Treuhänder personenidentische Insolvenzverwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person pflichtwidrig, eine Rückstellung für die in der anschließenden Wohlverhaltensperiode noch anfallenden Verfahrenskosten aus der Insolvenzmasse zu bilden, weil für ihn im Zeitpunkt der Schlussverteilung vorauszusehen ist, dass der Schuldner aus seinen in diesem Verfahrensabschnitt erwirtschafteten und pfändbaren Einkünften die Verfahrenskosten nicht wird aufbringen können, ist der Vergütungsanspruch des Treuhänders gegen die Staatskasse entsprechend zu kürzen.\n2. Hat der nicht mit dem Treuhänder personenidentische Insolvenzverwalter es pflichtwidrig unterlassen, Rückstellungen für die Treuhändervergütung zu bilden, kann dem Treuhänder hinsichtlich seiner Annahme, die zur Verfügung stehende Masse sei für seinen Vergütungsanspruch nicht ausreichend und ihm stehe deshalb ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu, Vertrauensschutz zukommen.","2026-04-23","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE300062026.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":60,"date":61,"source_url":62,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 25.04.2024 – IX ZB 23\u002F23","ECLI:DE:BGH:2024:250424BIXZB23.23.0","1. Zur Berichtigung eines Beschlusses des Insolvenzgerichts über die Bestellung eines Sondersachwalters.\n2. Das Amt eines Sondersachwalters endet mit der Aufhebung der Eigenverwaltung. Eine Bestellung des bisherigen Sondersachwalters zum Sonderinsolvenzverwalter erfordert auch dann eine ausdrückliche Bestellung durch das Insolvenzgericht, wenn das Insolvenzgericht den bisherigen Sachwalter zum Insolvenzverwalter bestellt.","2024-04-25","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE300552024.zip",{"title":64,"ecli":65,"leitsatz":17,"date":66,"source_url":67,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 29.06.2023 – IX ZR 153\u002F22","ECLI:DE:BGH:2023:290623UIXZR153.22.0","2023-06-29","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE627122023.zip",{"title":69,"ecli":70,"leitsatz":71,"date":72,"source_url":73,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 27.10.2022 – IX ZB 10\u002F22","ECLI:DE:BGH:2022:271022BIXZB10.22.0","Der Verwalter, der eine Aufgabe selbst wahrnimmt, mit der er zulässigerweise einen Rechtsanwalt hätte beauftragen können, hat den Vorteil wählen zu können, ob er seine Vergütung nach dem RVG oder nach der InsVV geltend macht. Entscheidet er sich für letztere, darf er nicht erwarten, zumindest so gestellt zu werden, als hätte er die Vergütung nach dem RVG gewählt (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 162\u002F11).","2022-10-27","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE317582022.zip",{"title":75,"ecli":76,"leitsatz":77,"date":78,"source_url":79,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 16.12.2021 – IX ZB 24\u002F21","ECLI:DE:BGH:2021:161221BIXZB24.21.0","Hat der Insolvenzverwalter einem Prozessfinanzierer einen Teil der streitigen Forderung abgetreten oder sich verpflichtet, einen bestimmten Teil des Erlöses an den Prozessfinanzierer auszuzahlen, erhöht nur der Teil des Erlöses die Berechnungsgrundlage, welcher der Insolvenzmasse nach Abzug der dem Prozessfinanzierer zustehenden Beträge zufließt.","2021-12-16","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE312062022.zip",{"title":81,"ecli":82,"leitsatz":83,"date":84,"source_url":85,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 11.11.2021 – IX ZB 19\u002F20","ECLI:DE:BGH:2021:111121BIXZB19.20.0","1a. Im Allgemeinen wird der Anspruch des Insolvenzverwalters nach Erledigung der zu vergütenden Tätigkeit fällig. Eine Vergütungsfestsetzung für einzelne Zeitabschnitte eines Insolvenzverfahrens sehen weder die Insolvenzordnung noch die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung vor.\n1b. Solange der Insolvenzverwalter weitere Verwertungsmaßnahmen durchführt, ist seine Tätigkeit nicht erledigt.\n2. Vereinbarungen über eine von den gesetzlichen Regelungen abweichende Fälligkeit der Vergütung des Insolvenzverwalters können nicht Inhalt eines Insolvenzplans sein (Ergänzung BGH, Beschluss vom 16. Februar 2017 - IX ZB 103\u002F15, BGHZ 214, 78 ff).","2021-11-11","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE312762021.zip",{"title":87,"ecli":88,"leitsatz":89,"date":84,"source_url":90,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 11.11.2021 – IX ZB 13\u002F21","ECLI:DE:BGH:2021:111121BIXZB13.21.0","Ist eine Vielzahl von Forderungen durch den Sonderinsolvenzverwalter zu prüfen und machen diese einen wesentlichen Bruchteil der in dem Insolvenzverfahren zu prüfenden Forderungen aus, kommt in der Regel eine Begrenzung der Vergütung auf eine solche nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht in Betracht.","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE305362021.zip",{"title":92,"ecli":93,"leitsatz":94,"date":84,"source_url":95,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 11.11.2021 – IX ZB 38\u002F20","ECLI:DE:BGH:2021:111121BIXZB38.20.0","Leistet ein Schuldner, dem die Verfahrenskosten bei Eröffnung gestundet worden sind, nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus seinem insolvenzfreien Vermögen Zahlungen mit dem Zweck, Vorschüsse auf die Verfahrenskosten zu erbringen, bleiben diese bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage außer Betracht.","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE312772021.zip",{"title":97,"ecli":98,"leitsatz":99,"date":100,"source_url":101,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 07.10.2021 – IX ZB 42\u002F20","ECLI:DE:BGH:2021:071021BIXZB42.20.0","1. Im Zuge der Betriebsfortführung vereinnahmte Umsatzsteuern sind in die mit dem Vergütungsantrag vorzulegende Überschussrechnung einzustellen.\n2a. Es kann einen Abschlag von der Regelvergütung des Insolvenzverwalters rechtfertigen, wenn der größte Teil der Forderungen bereits von dem gesondert vergüteten Sachwalter geprüft wurde.\n2b. Ein Abschlag kann auch gerechtfertigt sein, wenn die vom Insolvenzverwalter aus der vorangegangenen Eigenverwaltung übernommene Masse zu einem beträchtlichen Teil aus einem Kontoguthaben besteht.","2021-10-07","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE312822021.zip",{"title":103,"ecli":104,"leitsatz":105,"date":106,"source_url":107,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 22.07.2021 – IX ZB 85\u002F19","ECLI:DE:BGH:2021:220721BIXZB85.19.0","1. Im Fall der freihändigen Veräußerung eines mit einem Absonderungsrecht belasteten Grundstücks durch den Insolvenzverwalter kann dieser Anspruch auf eine Mehrvergütung haben, die sich auf höchstens 2% des Verwertungserlöses beläuft.\n2. Ist zwischen Verwalter und Absonderungsberechtigten allgemein ein Kostenbeitrag für die Verwertung einer Immobilie zu Gunsten der Masse vereinbart worden, beträgt der für die Vergütung maßgebliche Anteil der Feststellungskosten 4\u002F9 dieses Beitrags.\n3. Bei der zur Ermittlung der Höhe der Mehrvergütung gebotenen Vergleichsberechnung ist jeweils darauf abzustellen, wie hoch die Vergütung unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen konkret wäre. Der auf höchstens 50% der Feststellungskosten begrenzte Differenzbetrag bildet abschließend die dem Insolvenzverwalter zu gewährende Mehrvergütung.","2021-07-22","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE302712021.zip",false]