[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-inso-92":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":110},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"inso","Insolvenzordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-10-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Finso\u002Fxml.zip",1241593,"§ 92","92","Gesamtschaden","Allgemeine Wirkungen","Ansprüche der Insolvenzgläubiger auf Ersatz eines Schadens, den diese Gläubiger gemeinschaftlich durch eine Verminderung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens vor oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlitten haben (Gesamtschaden), können während der Dauer des Insolvenzverfahrens nur vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Richten sich die Ansprüche gegen den Verwalter, so können sie nur von einem neu bestellten Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.","INSO - Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Allgemeine Wirkungen - § 92 Gesamtschaden\n\nAnsprüche der Insolvenzgläubiger auf Ersatz eines Schadens, den diese Gläubiger gemeinschaftlich durch eine Verminderung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens vor oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlitten haben (Gesamtschaden), können während der Dauer des Insolvenzverfahrens nur vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Richten sich die Ansprüche gegen den Verwalter, so können sie nur von einem neu bestellten Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Dritter Teil","Erster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 91","Ausschluß sonstigen Rechtserwerbs","91",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 90","Vollstreckungsverbot bei Masseverbindlichkeiten","90",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 89","Vollstreckungsverbot","89",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 93","Persönliche Haftung der Gesellschafter","93",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 94","Erhaltung einer Aufrechnungslage","94",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 95","Eintritt der Aufrechnungslage im Verfahren","95",[50,57,63,69,75,80,86,92,98,104],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 05.06.2025 – IX ZR 69\u002F24","ECLI:DE:BGH:2025:050625UIXZR69.24.0","1. Ein (vorläufiger) Insolvenzverwalter ist nicht befugt, Ansprüche gegen den Schuldner zu verfolgen, um die vom Schuldner im Eröffnungsverfahren nach Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts unberechtigt empfangene Leistung eines Drittschuldners zur Masse zu ziehen, wenn der geleistete Gegenstand nicht mehr im insolvenzbefangenen Vermögen des Schuldners vorhanden ist.\n2. Nimmt der (vorläufige) Insolvenzverwalter einen Drittschuldner, der nach Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts an den Schuldner geleistet hat, erneut auf Leistung in Anspruch, kann der Drittschuldner dem Leistungsverlangen grundsätzlich nicht entgegenhalten, der (vorläufige) Insolvenzverwalter müsse zuvor versuchen, beim Schuldner Zugriff auf das Geleistete zu nehmen.","2025-06-05","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE714052025.zip","rechtsprechung",{"title":58,"ecli":59,"leitsatz":60,"date":61,"source_url":62,"source_type":56},"BSG, Urt. v. 14.11.2024 – B 1 KR 1\u002F24 R","ECLI:DE:BSG:2024:141124UB1KR124R0","Der Sachwalter ist im Insolvenzverfahren mit angeordneter Eigenverwaltung weder kraft Gesetzes noch kraft Insolvenzplanregelung befugt, eine Forderung des Insolvenzschuldners mit der Begründung geltend zu machen, die hiergegen erklärte Aufrechnung sei wegen der Erlangung der Aufrechnungsmöglichkeit durch eine anfechtbare Rechtshandlung unwirksam.","2024-11-14","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KSRE147480109.zip",{"title":64,"ecli":65,"leitsatz":66,"date":67,"source_url":68,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 11.04.2024 – IX ZR 148\u002F22","ECLI:DE:BGH:2024:110424UIXZR148.22.0","Ansprüche, die sich gegen einen Sonderverwalter richten, der zur Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen einen Verwalter eingesetzt wurde, können nur von einem neuen Verwalter oder einem weiteren Sonderverwalter geltend gemacht werden.","2024-04-11","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE300932024.zip",{"title":70,"ecli":71,"leitsatz":72,"date":73,"source_url":74,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 19.05.2022 – III ZR 11\u002F20","ECLI:DE:BGH:2022:190522UIIIZR11.20.0","Durch die deliktische Verschiebung von Vermögenswerten (§ 257 StGB) nach Begehung eines Eingehungsbetrugs im Rahmen einer Kapitalanlage tritt ein Gesamtschaden der Insolvenzgläubiger im Sinne des § 92 Satz 1 InsO ein. Dieser kann während der Dauer des Insolvenzverfahrens nur vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.","2022-05-19","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE306882022.zip",{"title":76,"ecli":77,"leitsatz":78,"date":73,"source_url":79,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 19.05.2022 – III ZR 326\u002F20","ECLI:DE:BGH:2022:190522UIIIZR326.20.0",null,"http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE633202022.zip",{"title":81,"ecli":82,"leitsatz":83,"date":84,"source_url":85,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 21.10.2021 – IX ZR 265\u002F20","ECLI:DE:BGH:2021:211021UIXZR265.20.0","1. Der Insolvenzverwalter ist nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche der Gläubiger gegen den Insolvenzschuldner geltend zu machen, die auf einer Verkürzung der Insolvenzmasse durch die Verschiebung von Vermögensbestandteilen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beruhen.\n2. Hat der Insolvenzschuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Bestandteile seines Vermögens verschoben, um sie den Insolvenzgläubigern vorzuenthalten, begründen unrichtige Angaben hierzu nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine selbstständig geltend zu machenden Neuverbindlichkeiten.","2021-10-21","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE305302021.zip",{"title":87,"ecli":88,"leitsatz":89,"date":90,"source_url":91,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 17.12.2020 – IX ZR 21\u002F19","ECLI:DE:BGH:2020:171220UIXZR21.19.0","Verfolgt der Kläger mit dem Vortrag, von dem Beklagten durch Täuschung zu einer Zahlung an die spätere Schuldnerin veranlasst worden zu sein, einen Einzelschaden, wird der Rechtsstreit durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin nicht unterbrochen, wenn der Einzelschaden und ein möglicherweise daneben bestehender Gesamtschaden unterschiedliche Streitgegenstände betreffen.","2020-12-17","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE300172021.zip",{"title":93,"ecli":94,"leitsatz":95,"date":96,"source_url":97,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 12.03.2020 – IX ZR 125\u002F17","ECLI:DE:BGH:2020:120320UIXZR125.17.0","1a. Maßstab aller unternehmerischen Entscheidungen des Insolvenzverwalters im Rahmen einer Betriebsfortführung ist der Insolvenzzweck der bestmöglichen gemeinschaftlichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger sowie das von den Gläubigern gemeinschaftlich beschlossene Verfahrensziel - Abwicklung des Unternehmens, Veräußerung oder Insolvenzplan - als Mittel der Zweckerreichung.\n1b. Der dem Insolvenzverwalter bei unternehmerischen Entscheidungen zustehende Ermessensspielraum ist überschritten, wenn die Maßnahme aus der Perspektive ex ante angesichts der mit ihr verbundenen Kosten, Aufwendungen und Risiken im Hinblick auf die Pflicht des Insolvenzverwalters, die Masse zu sichern und zu wahren, nicht mehr vertretbar ist.\n1c. § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht entsprechend auf die Haftung des Insolvenzverwalters bei unternehmerischen Entscheidungen anzuwenden.\n2. Räumt das Gesetz der Gläubigerversammlung keine Entscheidungs- oder Zustimmungskompetenz ein, haben ihre Beschlüsse grundsätzlich keine Auswirkungen darauf, ob der Insolvenzverwalter einen Masseschaden pflichtwidrig und schuldhaft herbeigeführt hat.\n3. Bestellt das Insolvenzgericht einen Sonderinsolvenzverwalter, um gegen den Verwalter gerichtete Ansprüche auf Ersatz eines Schadens geltend zu machen, den die Insolvenzgläubiger gemeinschaftlich durch eine Verminderung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens erlitten haben, ist der Sonderinsolvenzverwalter befugt, den vollständigen Gesamtschaden geltend zu machen, auch soweit er bei Massegläubigern eingetreten ist.\n4. § 92 Satz 2 InsO ist entsprechend auf die Ansprüche der Massegläubiger aus § 60 InsO anzuwenden, wenn der von ihnen gemeinschaftlich erlittene Schaden durch eine Schmälerung der Insolvenzmasse nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eintritt.\n5. Das Protokoll der Gläubigerversammlung hat im Schadensersatzprozess gegen den Insolvenzverwalter keine negative Beweiskraft dahin, dass nicht protokollierte Erklärungen nicht abgegeben wurden.\n6. Die gefassten Beschlüsse der Gläubigerversammlung sind zu protokollieren.","2020-03-12","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE300832020.zip",{"title":99,"ecli":100,"leitsatz":101,"date":102,"source_url":103,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 13.12.2018 – IX ZR 66\u002F18","ECLI:DE:BGH:2018:131218UIXZR66.18.0","Begründet ein Gesellschafter seinen Schaden damit, er hätte die monatlichen Zahlungen auf die Einlage eingestellt, wenn er nicht betrogen worden wäre, macht er einen Einzelschaden geltend.","2018-12-13","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE308192019.zip",{"title":105,"ecli":106,"leitsatz":107,"date":108,"source_url":109,"source_type":56},"BGH, Beschl. v. 21.07.2016 – IX ZB 58\u002F15","ECLI:DE:BGH:2016:210716BIXZB58.15.0","1a. Der einzelne Gläubiger hat kein Beschwerderecht gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts, auf Antrag oder Anregung der Gläubigerversammlung einen Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen, um Gesamtschadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen.\n1b. Das Insolvenzgericht hat im Rahmen der Anordnung der Sonderinsolvenzverwaltung sowohl im Amts- als auch im Antragsverfahren zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters vorliegen.\n2. Die Sonderinsolvenzverwaltung zur Prüfung von Gesamtschadensersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter kann angeordnet werden, wenn tatsächlich und rechtlich begründete Anhaltspunkte für das Vorliegen von Gesamtschadensersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter gegeben sind, sofern der Erfolg des Insolvenzverfahrens durch die Sonderinsolvenzverwaltung nicht beeinträchtigt wird.\n3. Der Beschluss der Gläubigerversammlung zu beantragen, dass ein Sonderinsolvenzverwalter zur Prüfung von Gesamtschadensersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter bestellt werde, kann regelmäßig dem gemeinsamen Interesse der Gläubiger nicht widersprechen.","2016-07-21","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE304582016.zip",false]