[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-intfamrvg-18":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"intfamrvg","Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2005-01-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fintfamrvg\u002Fxml.zip",1242118,"§ 18","18","Besondere Regelungen zum Haager Kinderschutzübereinkommen","Zulassung der Zwangsvollstreckung im ersten Rechtszug","Im Anwendungsbereich des Haager Kinderschutzübereinkommens erhält im erstinstanzlichen Verfahren auf Zulassung der Zwangsvollstreckung nur die antragstellende Person Gelegenheit, sich zu äußern. Die Entscheidung ergeht ohne mündliche Verhandlung. Jedoch kann eine mündliche Erörterung mit der antragstellenden oder einer von ihr bevollmächtigten Person stattfinden, wenn diese hiermit einverstanden ist und die Erörterung der Beschleunigung dient.","INTFAMRVG - Zulassung der Zwangsvollstreckung, Anerkennungsfeststellung und Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses im Anwendungsbereich des Haager Kinderschutzübereinkommens und des Europäischen Sorgerechtsübereinkommens - Zulassung der Zwangsvollstreckung im ersten Rechtszug - § 18 Besondere Regelungen zum Haager Kinderschutzübereinkommen\n\nIm Anwendungsbereich des Haager Kinderschutzübereinkommens erhält im erstinstanzlichen Verfahren auf Zulassung der Zwangsvollstreckung nur die antragstellende Person Gelegenheit, sich zu äußern. Die Entscheidung ergeht ohne mündliche Verhandlung. Jedoch kann eine mündliche Erörterung mit der antragstellenden oder einer von ihr bevollmächtigten Person stattfinden, wenn diese hiermit einverstanden ist und die Erörterung der Beschleunigung dient.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 5","Unterabschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 17","Zustellungsbevollmächtigter","17",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 16","Antragstellung","16",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 15","Einstweilige Anordnungen","15",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 19","Besondere Regelungen zum Europäischen Sorgerechtsübereinkommen","19",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 20","Entscheidung","20",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 21","Bekanntmachung der Entscheidung","21",[],false]