[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-intfamrvg-44b":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"intfamrvg","Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2005-01-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fintfamrvg\u002Fxml.zip",1242146,"§ 44b","44b","Verfahren auf Versagung der Vollstreckung nach Artikel 59 der Verordnung (EU) 2019\u002F1111","Besondere Vorschriften zur Vollstreckung von Titeln nach Kapitel IV der Verordnung (EU) 2019\u002F1111","(1) Mit dem Antrag auf Versagung der Vollstreckung nach Artikel 59 der Verordnung (EU) 2019\u002F1111 können ausschließlich die in den Artikeln 41, 50, 56 Absatz 6 und Artikel 68 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU) 2019\u002F1111 vorgesehenen Vollstreckungsversagungsgründe geltend gemacht werden.\n(2) Der Antrag nach Absatz 1 ist bei dem zuständigen Gericht schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Er soll die Vollstreckungsversagungsgründe bezeichnen, die geltend gemacht werden, und die zu ihrer Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Abweichend von § 114 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist auch in Ehesachen im ersten Rechtszug eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht erforderlich.\n(3) Das Gericht kann der antragstellenden Person eine Frist für die Bezeichnung der geltend gemachten Vollstreckungsversagungsgründe und die Angabe der zu ihrer Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel setzen. Mit der Fristsetzung ist die antragstellende Person über die Folgen der Versäumung der Frist zu belehren.\n(4) Vollstreckungsversagungsgründe und die zu ihrer Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel, die erst nach Ablauf einer nach Absatz 3 Satz 1 gesetzten Frist vorgebracht werden, sind nur zuzulassen, wenn 1.ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Verfahrens nicht verzögern würde oder\n2.die antragstellende Person die Verspätung genügend entschuldigt.\nDer Entschuldigungsgrund nach Satz 1 Nummer 2 ist auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen.","INTFAMRVG - Vollstreckung - Besondere Vorschriften zur Vollstreckung von Titeln nach Kapitel IV der Verordnung (EU) 2019\u002F1111 - § 44b Verfahren auf Versagung der Vollstreckung nach Artikel 59 der Verordnung (EU) 2019\u002F1111\n\n(1) Mit dem Antrag auf Versagung der Vollstreckung nach Artikel 59 der Verordnung (EU) 2019\u002F1111 können ausschließlich die in den Artikeln 41, 50, 56 Absatz 6 und Artikel 68 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU) 2019\u002F1111 vorgesehenen Vollstreckungsversagungsgründe geltend gemacht werden.\n(2) Der Antrag nach Absatz 1 ist bei dem zuständigen Gericht schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. 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Mit der Fristsetzung ist die antragstellende Person über die Folgen der Versäumung der Frist zu belehren.\n(4) Vollstreckungsversagungsgründe und die zu ihrer Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel, die erst nach Ablauf einer nach Absatz 3 Satz 1 gesetzten Frist vorgebracht werden, sind nur zuzulassen, wenn 1.ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Verfahrens nicht verzögern würde oder\n2.die antragstellende Person die Verspätung genügend entschuldigt.\nDer Entschuldigungsgrund nach Satz 1 Nummer 2 ist auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 7","Unterabschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 44a","Allgemeine Verfahrensvorschriften","44a",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 44","Ordnungsmittel; Vollstreckung von Amts wegen","44",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 43","Verfahrenskosten- und Beratungshilfe","43",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 44c","Entscheidung über die Versagung der Vollstreckung und Bekanntmachung der Entscheidung","44c",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 44d","Sofortige Beschwerde","44d",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 44e","Rechtsbeschwerde","44e",[],false]