[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-intfamrvg-45":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"intfamrvg","Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2005-01-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fintfamrvg\u002Fxml.zip",1242155,"§ 45","45","Zuständigkeit für die Zustimmung zu einer Unterbringung","Grenzüberschreitende Unterbringung","Zuständig für die Erteilung der Zustimmung zu einer Unterbringung eines Kindes nach Artikel 82 der Verordnung (EU) 2019\u002F1111 oder nach Artikel 33 des Haager Kinderschutzübereinkommens im Inland ist der überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Bereich das Kind nach dem Vorschlag der ersuchenden Stelle untergebracht werden soll, andernfalls der überörtliche Träger, zu dessen Bereich die Zentrale Behörde den engsten Bezug festgestellt hat. Hilfsweise ist das Land Berlin zuständig.","INTFAMRVG - Grenzüberschreitende Unterbringung - § 45 Zuständigkeit für die Zustimmung zu einer Unterbringung\n\nZuständig für die Erteilung der Zustimmung zu einer Unterbringung eines Kindes nach Artikel 82 der Verordnung (EU) 2019\u002F1111 oder nach Artikel 33 des Haager Kinderschutzübereinkommens im Inland ist der überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Bereich das Kind nach dem Vorschlag der ersuchenden Stelle untergebracht werden soll, andernfalls der überörtliche Träger, zu dessen Bereich die Zentrale Behörde den engsten Bezug festgestellt hat. Hilfsweise ist das Land Berlin zuständig.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 8",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 44j","Verfahren auf Feststellung des Nichtvorliegens von Anerkennungsversagungsgründen und auf Versagung der Anerkennung","44j",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 44i","Vollstreckungsabwehrklage bei Titeln über die Erstattung von Verfahrenskosten","44i",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 44h","Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung aus Titeln über die Erstattung von Verfahrenskosten","44h",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 46","Konsultationsverfahren","46",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 47","Genehmigung des Familiengerichts","47",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 48","Ausstellung von Bescheinigungen","48",[],false]