[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-intv-15a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"intv","Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-12-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fintv\u002Fxml.zip",1242268,"§ 15a","15a","Widerruf und Erlöschen der Zulassung als Lehrkraft","Struktur, Dauer und Inhalt des Integrationskurses","(1) Die Zulassung als Lehrkraft ist mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, insbesondere wenn die persönliche Eignung nicht besteht, sodass eine erfolgreiche Vermittlung der Ziele des Integrationskurses nach § 3 Absatz 1 nicht zu erwarten ist. Die §§ 48 und 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bleiben unberührt.\n(2) Mit Rücknahme oder Widerruf der Zulassung als Lehrkraft nach § 15 Absatz 1 erlischt die ergänzende Zulassung nach § 15 Absatz 2 ebenfalls.","INTV - Struktur, Dauer und Inhalt des Integrationskurses - § 15a Widerruf und Erlöschen der Zulassung als Lehrkraft\n\n(1) Die Zulassung als Lehrkraft ist mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, insbesondere wenn die persönliche Eignung nicht besteht, sodass eine erfolgreiche Vermittlung der Ziele des Integrationskurses nach § 3 Absatz 1 nicht zu erwarten ist. Die §§ 48 und 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bleiben unberührt.\n(2) Mit Rücknahme oder Widerruf der Zulassung als Lehrkraft nach § 15 Absatz 1 erlischt die ergänzende Zulassung nach § 15 Absatz 2 ebenfalls.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 15","Lehrkräfte und Prüfer","15",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 14","Organisation der Integrationskurse, Ordnungsmäßigkeit der Teilnahme","14",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 13","Integrationskurse für spezielle Zielgruppen, Intensivkurs","13",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 16","Zulassung der Lehr- und Lernmittel","16",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 17","Abschlusstest, Zertifikat Integrationskurs","17",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 18","Kursträger","18",[],false]