[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-invekosv_2015-20":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"invekosv_2015","Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2015-02-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Finvekosv_2015\u002Fxml.zip",1242326,"§ 20","20","Gewährung von Zahlungen bei Übertragung des Betriebes","Sonstige gemeinsame Vorschriften","Wird ein Betrieb nach dem Einreichen eines Antrags auf Gewährung von Zahlungen und vor Erfüllung aller Voraussetzungen für die Gewährung vollständig von einem Betriebsinhaber an einen anderen Betriebsinhaber übertragen, werden die Zahlungen abweichend von Artikel 8 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809\u002F2014 dem Übertragenden gewährt, soweit alle Voraussetzungen für die Gewährung der Zahlungen erfüllt sind.","INVEKOSV_2015 - Gemeinsame Vorschriften - Sonstige gemeinsame Vorschriften - § 20 Gewährung von Zahlungen bei Übertragung des Betriebes\n\nWird ein Betrieb nach dem Einreichen eines Antrags auf Gewährung von Zahlungen und vor Erfüllung aller Voraussetzungen für die Gewährung vollständig von einem Betriebsinhaber an einen anderen Betriebsinhaber übertragen, werden die Zahlungen abweichend von Artikel 8 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809\u002F2014 dem Übertragenden gewährt, soweit alle Voraussetzungen für die Gewährung der Zahlungen erfüllt sind.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 19","Landschaftselemente","19",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 18","Mindestgröße einer landwirtschaftlichen Parzelle","18",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 17","Betriebsnummer","17",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 21","Antrag auf Zuweisung der Zahlungsansprüche","21",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 22","Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände","22",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 23","Übertragung von Zahlungsansprüchen","23",[],false]