[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-invekosv_2015-24":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"invekosv_2015","Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2015-02-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Finvekosv_2015\u002Fxml.zip",1242330,"§ 24","24","Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung","Verfahren bei der Kleinerzeugerregelung","(1) Der Betriebsinhaber hat die Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung nach Titel V der Verordnung (EU) Nr. 1307\u002F2013 bis zum 15. Mai 2015 gemeinsam mit dem Sammelantrag schriftlich bei der Landesstelle zu beantragen.\n(2) Der Betriebsinhaber hat im Antrag zusätzlich zu erklären, dass er nicht nach dem 18. Oktober 2011 die Bedingungen künstlich geschaffen hat, die es ihm ermöglichen, Vorteile aus der Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung zu ziehen.\n(3) Ein an der Kleinerzeugerregelung teilnehmender Betriebsinhaber, der beschließt aus der Kleinerzeugerregelung auszuscheiden, unterrichtet die Landesstelle hierüber gemeinsam mit dem Sammelantrag für das Jahr, in dem dies erstmals gelten soll, schriftlich.\n(4) Ein Betriebsinhaber, der im Erbfall oder durch vorweggenommene Erbfolge alle Zahlungsansprüche von einem an der Kleinerzeugerregelung teilnehmenden Betriebsinhaber erhält, hat die Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung unter Beifügen geeigneter Nachweise bei der Landesstelle bis zu dem in § 7 Absatz 1 in Verbindung mit den Artikeln 12 und 13 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 640\u002F2014 vorgesehenen Schlusstermin für die Einreichung des Sammelantrags in dem Jahr, in dem er erstmals so erhaltene Zahlungsansprüche aktiviert, schriftlich zu beantragen.","INVEKOSV_2015 - Verfahren bei der Kleinerzeugerregelung - § 24 Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung\n\n(1) Der Betriebsinhaber hat die Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung nach Titel V der Verordnung (EU) Nr. 1307\u002F2013 bis zum 15. Mai 2015 gemeinsam mit dem Sammelantrag schriftlich bei der Landesstelle zu beantragen.\n(2) Der Betriebsinhaber hat im Antrag zusätzlich zu erklären, dass er nicht nach dem 18. Oktober 2011 die Bedingungen künstlich geschaffen hat, die es ihm ermöglichen, Vorteile aus der Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung zu ziehen.\n(3) Ein an der Kleinerzeugerregelung teilnehmender Betriebsinhaber, der beschließt aus der Kleinerzeugerregelung auszuscheiden, unterrichtet die Landesstelle hierüber gemeinsam mit dem Sammelantrag für das Jahr, in dem dies erstmals gelten soll, schriftlich.\n(4) Ein Betriebsinhaber, der im Erbfall oder durch vorweggenommene Erbfolge alle Zahlungsansprüche von einem an der Kleinerzeugerregelung teilnehmenden Betriebsinhaber erhält, hat die Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung unter Beifügen geeigneter Nachweise bei der Landesstelle bis zu dem in § 7 Absatz 1 in Verbindung mit den Artikeln 12 und 13 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 640\u002F2014 vorgesehenen Schlusstermin für die Einreichung des Sammelantrags in dem Jahr, in dem er erstmals so erhaltene Zahlungsansprüche aktiviert, schriftlich zu beantragen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 4",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 23","Übertragung von Zahlungsansprüchen","23",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 22","Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände","22",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 21","Antrag auf Zuweisung der Zahlungsansprüche","21",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 25","Antrag auf Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland","25",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 25a","Antrag auf Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel","25a",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 25b","Mitteilungspflichten nach § 15 Absatz 2b Satz 2 und § 16 Absatz 6 Satz 2 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes","25b",[],false]