[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-irg-44":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"irg","Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1982-12-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Firg\u002Fxml.zip",6599592,"§ 44","44","Zuständigkeit","Durchlieferung","(1) Die gerichtlichen Entscheidungen erläßt das Oberlandesgericht. § 13 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 gilt entsprechend.\n(2) Örtlich zuständig ist 1.im Fall der Durchlieferung auf dem Land- oder Seeweg das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk der Verfolgte voraussichtlich in den Geltungsbereich dieses Gesetzes überstellt werden wird,\n2.im Fall der Durchlieferung auf dem Luftweg das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk die erste Zwischenlandung stattfinden soll.\n(3) Ist eine Zuständigkeit nach Absatz 2 Nr. 2 nicht begründet, so ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zuständig.","IRG - Durchlieferung - § 44 Zuständigkeit\n\n(1) Die gerichtlichen Entscheidungen erläßt das Oberlandesgericht. § 13 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 gilt entsprechend.\n(2) Örtlich zuständig ist 1.im Fall der Durchlieferung auf dem Land- oder Seeweg das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk der Verfolgte voraussichtlich in den Geltungsbereich dieses Gesetzes überstellt werden wird,\n2.im Fall der Durchlieferung auf dem Luftweg das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk die erste Zwischenlandung stattfinden soll.\n(3) Ist eine Zuständigkeit nach Absatz 2 Nr. 2 nicht begründet, so ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zuständig.",{"teil":21},"Dritter Teil",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 43","Zulässigkeit der Durchlieferung","43",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 42","Anrufung des Bundesgerichtshofes","42",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 41","Vereinfachte Auslieferung","41",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 45","Durchlieferungsverfahren","45",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 46","Durchlieferung bei vorübergehender Auslieferung","46",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 47","Unvorhergesehene Zwischenlandung bei Beförderung auf dem Luftweg","47",[],false]