[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-irg-57a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"irg","Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1982-12-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Firg\u002Fxml.zip",6599609,"§ 57a","57a","Kosten der Vollstreckung","Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse","Die verurteilte Person trägt die Kosten der Vollstreckung. Sie trägt auch die notwendigen Kosten ihrer Überstellung, sofern die Überstellung nur mit ihrem Einverständnis erfolgen kann. Von der Auferlegung der Kosten ist abzusehen, wenn dies im Hinblick auf die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der verurteilten Person und deren Haftbedingungen im Ausland eine unerträgliche Härte darstellen würde.","IRG - Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse - § 57a Kosten der Vollstreckung\n\nDie verurteilte Person trägt die Kosten der Vollstreckung. Sie trägt auch die notwendigen Kosten ihrer Überstellung, sofern die Überstellung nur mit ihrem Einverständnis erfolgen kann. Von der Auferlegung der Kosten ist abzusehen, wenn dies im Hinblick auf die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der verurteilten Person und deren Haftbedingungen im Ausland eine unerträgliche Härte darstellen würde.",{"teil":21},"Vierter Teil",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 57","Vollstreckung","57",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 56b","Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens","56b",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 56a","Entschädigung der verletzten Person","56a",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 58","Sicherung der Vollstreckung","58",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 59","Zulässigkeit der Rechtshilfe","59",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 60","Leistung der Rechtshilfe","60",[],false]