[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-irg-64":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"irg","Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1982-12-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Firg\u002Fxml.zip",6599619,"§ 64","64","Durchbeförderung von Zeugen","Sonstige Rechtshilfe","(1) Ein Ausländer, der sich in einem ausländischen Staat in Untersuchungs- oder Strafhaft befindet oder auf Grund der Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel untergebracht ist, kann auf Ersuchen einer zuständigen Stelle als Zeuge zur Vernehmung, zur Gegenüberstellung oder zur Einnahme eines Augenscheins durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes in einen dritten Staat befördert und nach der Beweiserhebung zurückbefördert werden.\n(2) Zur Sicherung der Durchbeförderung wird der Betroffene in Haft gehalten. Die §§ 27, 30 Abs. 1, §§ 42, 44, 45 Abs. 3 und 4, §§ 47, 63 Abs. 2 gelten entsprechend.","IRG - Sonstige Rechtshilfe - § 64 Durchbeförderung von Zeugen\n\n(1) Ein Ausländer, der sich in einem ausländischen Staat in Untersuchungs- oder Strafhaft befindet oder auf Grund der Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel untergebracht ist, kann auf Ersuchen einer zuständigen Stelle als Zeuge zur Vernehmung, zur Gegenüberstellung oder zur Einnahme eines Augenscheins durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes in einen dritten Staat befördert und nach der Beweiserhebung zurückbefördert werden.\n(2) Zur Sicherung der Durchbeförderung wird der Betroffene in Haft gehalten. Die §§ 27, 30 Abs. 1, §§ 42, 44, 45 Abs. 3 und 4, §§ 47, 63 Abs. 2 gelten entsprechend.",{"teil":21},"Fünfter Teil",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 63","Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein ausländisches Verfahren","63",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 62","Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein ausländisches Verfahren","62",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 61c","Audiovisuelle Vernehmung","61c",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 65","Durchbeförderung zur Vollstreckung","65",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 66","Herausgabe von Gegenständen","66",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 67","Beschlagnahme und Durchsuchung","67",[],false]