[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-itseausbv-9":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"itseausbv","Verordnung über die Berufsausbildung zum IT-System-Elektroniker und zur IT-System-Elektronikerin","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2020-02-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fitseausbv\u002Fxml.zip",1243059,"§ 9","9","Inhalt von Teil 2","Abschlussprüfung","(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1.die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie\n2.den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.\n(2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.","ITSEAUSBV - Abschlussprüfung - § 9 Inhalt von Teil 2\n\n(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1.die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie\n2.den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.\n(2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 8","Prüfungsbereich von Teil 1","8",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 7","Inhalt von Teil 1","7",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 6","Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt","6",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 10","Prüfungsbereiche von Teil 2","10",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 11","Prüfungsbereich Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur","11",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 12","Prüfungsbereich Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen","12",[],false]