[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-jabschlwuv_2023-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"jabschlwuv_2023","Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2023-06-14","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fjabschlwuv_2023\u002Fxml.zip",1243196,"§ 4","4","Gliederung des Jahresabschlusses bei der Offenlegung",null,"Abweichend von § 327 Nummer 1 des Handelsgesetzbuchs ist § 325 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs auf mittelgroße Wohnungsunternehmen mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Bilanz nur in der für kleine Wohnungsunternehmen nach § 2 Absatz 4 Satz 1 vorgeschriebenen Form der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister übermittelt werden muss. In der Bilanz oder im Anhang sind jedoch die folgenden Posten des Formblatts zusätzlich gesondert anzugeben:\nAuf der Aktivseite\nA II 1\tGrundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten\nA II 2\tGrundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts- und anderen Bauten\nA II 3\tGrundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten\nA II 4\tGrundstücke mit Erbbaurechten Dritter\nA II 5\tBauten auf fremden Grundstücken\nA II 6\ttechnische Anlagen und Maschinen\nA II 7\tandere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung\nA II 8\tAnlagen im Bau\nA II 9\tBauvorbereitungskosten\nA II 10\tgeleistete Anzahlungen\nA III 1\tAnteile an verbundenen Unternehmen\nA III 2\tAusleihungen an verbundene Unternehmen\nA III 3\tBeteiligungen\nA III 4\tAusleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht\nB II 5\tForderungen gegen verbundene Unternehmen\nB II 6\tForderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht\nB III 1\tAnteile an verbundenen Unternehmen\nAuf der Passivseite\nC 1\tAnleihen\ndavon konvertibel\nC 2\tVerbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten\nC 7\tVerbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen\nC 8\tVerbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.","JABSCHLWUV_2023 - § 4 Gliederung des Jahresabschlusses bei der Offenlegung\n\nAbweichend von § 327 Nummer 1 des Handelsgesetzbuchs ist § 325 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs auf mittelgroße Wohnungsunternehmen mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Bilanz nur in der für kleine Wohnungsunternehmen nach § 2 Absatz 4 Satz 1 vorgeschriebenen Form der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister übermittelt werden muss. In der Bilanz oder im Anhang sind jedoch die folgenden Posten des Formblatts zusätzlich gesondert anzugeben:\nAuf der Aktivseite\nA II 1\tGrundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten\nA II 2\tGrundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts- und anderen Bauten\nA II 3\tGrundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten\nA II 4\tGrundstücke mit Erbbaurechten Dritter\nA II 5\tBauten auf fremden Grundstücken\nA II 6\ttechnische Anlagen und Maschinen\nA II 7\tandere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung\nA II 8\tAnlagen im Bau\nA II 9\tBauvorbereitungskosten\nA II 10\tgeleistete Anzahlungen\nA III 1\tAnteile an verbundenen Unternehmen\nA III 2\tAusleihungen an verbundene Unternehmen\nA III 3\tBeteiligungen\nA III 4\tAusleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht\nB II 5\tForderungen gegen verbundene Unternehmen\nB II 6\tForderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht\nB III 1\tAnteile an verbundenen Unternehmen\nAuf der Passivseite\nC 1\tAnleihen\ndavon konvertibel\nC 2\tVerbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten\nC 7\tVerbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen\nC 8\tVerbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 3","Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung","3",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 2","Gliederung der Bilanz","2",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 1","Begriffsbestimmungen","1",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Ordnungswidrigkeiten","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Übergangsvorschrift","6",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 7","Inkrafttreten, Außerkrafttreten","7",[],false]