[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-jarbschg-35":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"jarbschg","Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1976-04-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fjarbschg\u002Fxml.zip",1243280,"§ 35","35","Außerordentliche Nachuntersuchung","Gesundheitliche Betreuung","(1) Der Arzt soll eine außerordentliche Nachuntersuchung anordnen, wenn eine Untersuchung ergibt, daß 1.ein Jugendlicher hinter dem seinem Alter entsprechenden Entwicklungsstand zurückgeblieben ist,\n2.gesundheitliche Schwächen oder Schäden vorhanden sind,\n3.die Auswirkungen der Beschäftigung auf die Gesundheit oder Entwicklung des Jugendlichen noch nicht zu übersehen sind.\n(2) Die in § 33 Abs. 1 festgelegten Fristen werden durch die Anordnung einer außerordentlichen Nachuntersuchung nicht berührt.","JARBSCHG - Beschäftigung Jugendlicher - Gesundheitliche Betreuung - § 35 Außerordentliche Nachuntersuchung\n\n(1) Der Arzt soll eine außerordentliche Nachuntersuchung anordnen, wenn eine Untersuchung ergibt, daß 1.ein Jugendlicher hinter dem seinem Alter entsprechenden Entwicklungsstand zurückgeblieben ist,\n2.gesundheitliche Schwächen oder Schäden vorhanden sind,\n3.die Auswirkungen der Beschäftigung auf die Gesundheit oder Entwicklung des Jugendlichen noch nicht zu übersehen sind.\n(2) Die in § 33 Abs. 1 festgelegten Fristen werden durch die Anordnung einer außerordentlichen Nachuntersuchung nicht berührt.",{"abschnitt":21,"titel":22},"Dritter Abschnitt","Vierter Titel",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 34","Weitere Nachuntersuchungen","34",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 33","Erste Nachuntersuchung","33",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 32","Erstuntersuchung","32",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 36","Ärztliche Untersuchungen und Wechsel des Arbeitgebers","36",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 37","Inhalt und Durchführung der ärztlichen Untersuchungen","37",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 38","Ergänzungsuntersuchung","38",[],false]