[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-jfdg-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"jfdg","Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2008-05-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fjfdg\u002Fxml.zip",1243395,"§ 7","7","Kombinierter Jugendfreiwilligendienst",null,"Ein kombinierter Jugendfreiwilligendienst im In- und Ausland kann vom Träger angeboten werden, wenn insgesamt eine Dauer von 18 zusammenhängenden Monaten nicht überschritten wird und die Einsatzabschnitte im In- und Ausland jeweils mindestens drei Monate dauern. Der Dienst ist für den Gesamtzeitraum nach § 11 Abs. 1 mit dem Träger zu vereinbaren und zu gestalten. § 11 Abs. 2 findet keine Anwendung. Die pädagogische Begleitung soll nach Maßgabe des § 6 erfolgen; Zwischenseminare können auch im Inland stattfinden. § 5 Abs. 2 gilt für kürzer oder länger als zwölf Monate dauernde Dienste entsprechend.","JFDG - § 7 Kombinierter Jugendfreiwilligendienst\n\nEin kombinierter Jugendfreiwilligendienst im In- und Ausland kann vom Träger angeboten werden, wenn insgesamt eine Dauer von 18 zusammenhängenden Monaten nicht überschritten wird und die Einsatzabschnitte im In- und Ausland jeweils mindestens drei Monate dauern. Der Dienst ist für den Gesamtzeitraum nach § 11 Abs. 1 mit dem Träger zu vereinbaren und zu gestalten. § 11 Abs. 2 findet keine Anwendung. Die pädagogische Begleitung soll nach Maßgabe des § 6 erfolgen; Zwischenseminare können auch im Inland stattfinden. § 5 Abs. 2 gilt für kürzer oder länger als zwölf Monate dauernde Dienste entsprechend.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 6","Jugendfreiwilligendienst im Ausland","6",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 5","Jugendfreiwilligendienste im Inland","5",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 4","Freiwilliges ökologisches Jahr","4",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 8","Zeitliche Ausnahmen","8",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 10","Träger","10",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 11","Vereinbarung, Bescheinigung, Zeugnis","11",[],false]