[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-jgg-54":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":57},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"jgg","Jugendgerichtsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1953-08-04","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fjgg\u002Fxml.zip",1243463,"§ 54","54","Urteilsgründe","Das Hauptverfahren","(1) Wird der Angeklagte schuldig gesprochen, so wird in den Urteilsgründen auch ausgeführt, welche Umstände für seine Bestrafung, für die angeordneten Maßnahmen, für die Überlassung ihrer Auswahl und Anordnung an das Familiengericht oder für das Absehen von Zuchtmitteln und Strafe bestimmend waren. Dabei soll namentlich die seelische, geistige und körperliche Eigenart des Angeklagten berücksichtigt werden.\n(2) Die Urteilsgründe werden dem Angeklagten nicht mitgeteilt, soweit davon Nachteile für die Erziehung zu befürchten sind.","JGG - Jugendliche - Jugendstrafverfahren - Das Hauptverfahren - § 54 Urteilsgründe\n\n(1) Wird der Angeklagte schuldig gesprochen, so wird in den Urteilsgründen auch ausgeführt, welche Umstände für seine Bestrafung, für die angeordneten Maßnahmen, für die Überlassung ihrer Auswahl und Anordnung an das Familiengericht oder für das Absehen von Zuchtmitteln und Strafe bestimmend waren. Dabei soll namentlich die seelische, geistige und körperliche Eigenart des Angeklagten berücksichtigt werden.\n(2) Die Urteilsgründe werden dem Angeklagten nicht mitgeteilt, soweit davon Nachteile für die Erziehung zu befürchten sind.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Zweiter Teil","Dritter Abschnitt","Zweiter Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 53","Überweisung an das Familiengericht","53",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 52a","Anrechnung von Untersuchungshaft bei Jugendstrafe","52a",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 52","Berücksichtigung von Untersuchungshaft bei Jugendarrest","52",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 55","Anfechtung von Entscheidungen","55",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 56","Teilvollstreckung einer Einheitsstrafe","56",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 57","Entscheidung über die Aussetzung","57",[51],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BGH, Urt. v. 23.03.2010 – 5 StR 556\u002F09",null,"2010-03-23","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-JURE100060283.zip","rechtsprechung",false]