[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-jgg-64":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"jgg","Jugendgerichtsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1953-08-04","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fjgg\u002Fxml.zip",1243475,"§ 64","64","Bewährungsplan","Verfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe","§ 60 gilt sinngemäß. Der Jugendliche ist über die Bedeutung der Aussetzung, die Bewährungs- und Unterstellungszeit, die Weisungen und Auflagen sowie darüber zu belehren, daß er die Festsetzung einer Jugendstrafe zu erwarten habe, wenn er sich während der Bewährungszeit schlecht führe.","JGG - Jugendliche - Jugendstrafverfahren - Verfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe - § 64 Bewährungsplan\n\n§ 60 gilt sinngemäß. Der Jugendliche ist über die Bedeutung der Aussetzung, die Bewährungs- und Unterstellungszeit, die Weisungen und Auflagen sowie darüber zu belehren, daß er die Festsetzung einer Jugendstrafe zu erwarten habe, wenn er sich während der Bewährungszeit schlecht führe.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Zweiter Teil","Dritter Abschnitt","Fünfter Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 63","Anfechtung","63",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 62","Entscheidungen","62",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 61b","Weitere Entscheidungen bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung","61b",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 65","Nachträgliche Entscheidungen über Weisungen und Auflagen","65",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 66","Ergänzung rechtskräftiger Entscheidungen bei mehrfacher Verurteilung","66",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 67","Stellung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter","67",[],false]