[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-juschgdv-8":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"juschgdv","Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2003-09-09","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fjuschgdv\u002Fxml.zip",1243659,"§ 8","8","Durchführung der Verhandlung",null,"(1) Die oder der Vorsitzende der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien eröffnet, leitet und schließt die Verhandlung. Ihr oder ihm obliegt die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung.\n(2) Nach Aufruf der Sache führt die oder der Vorsitzende in den Sachstand ein. Die Einführung kann auch von den hinzugezogenen Berichterstatterinnen oder Berichterstattern erfolgen. Die anwesenden Beteiligten oder die zu ihrer Vertretung jeweils berechtigte Person sowie anwesende Anregende sind anzuhören.\n(3) Die Beisitzerinnen und Beisitzer sind berechtigt, Fragen an die Beteiligten zu richten.\n(4) Über die Verhandlung ist eine Niederschrift zu fertigen.","JUSCHGDV - § 8 Durchführung der Verhandlung\n\n(1) Die oder der Vorsitzende der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien eröffnet, leitet und schließt die Verhandlung. Ihr oder ihm obliegt die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung.\n(2) Nach Aufruf der Sache führt die oder der Vorsitzende in den Sachstand ein. Die Einführung kann auch von den hinzugezogenen Berichterstatterinnen oder Berichterstattern erfolgen. Die anwesenden Beteiligten oder die zu ihrer Vertretung jeweils berechtigte Person sowie anwesende Anregende sind anzuhören.\n(3) Die Beisitzerinnen und Beisitzer sind berechtigt, Fragen an die Beteiligten zu richten.\n(4) Über die Verhandlung ist eine Niederschrift zu fertigen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 7","Verhandlungsgrundsätze","7",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 6","Ablehnung von Mitgliedern der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien","6",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 5","Verhandlungstermin","5",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 8a","Durchführung der Sitzung des Gremiums im Wege der Bild- und Tonübertragung","8a",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 9","Beratung, Abstimmung, Entscheidung, Zustellung","9",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 10","Vereinfachtes Verfahren","10",[],false]