[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-jveg-19":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":45,"is_thin":65},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"jveg","Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-05-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fjveg\u002Fxml.zip",1243692,"§ 19","19","Grundsatz der Entschädigung","Entschädigung von Zeugen und Dritten","(1) Zeugen erhalten als Entschädigung 1.Fahrtkostenersatz (§ 5),\n2.Entschädigung für Aufwand (§ 6),\n3.Ersatz für sonstige Aufwendungen (§ 7),\n4.Entschädigung für Zeitversäumnis (§ 20),\n5.Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung (§ 21) sowie\n6.Entschädigung für Verdienstausfall (§ 22).\nDies gilt auch bei schriftlicher Beantwortung der Beweisfrage.\n(2) Sofern die Entschädigung nach Stunden bemessen ist, wird sie für die gesamte Dauer der Heranziehung gewährt. Dazu zählen auch notwendige Reise- und Wartezeiten sowie die Zeit, während der der Zeuge infolge der Heranziehung seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen konnte. Die Entschädigung wird für nicht mehr als zehn Stunden je Tag gewährt. Die letzte bereits begonnene Stunde wird voll gerechnet, wenn insgesamt mehr als 30 Minuten auf die Heranziehung entfallen; andernfalls beträgt die Entschädigung die Hälfte des sich für die volle Stunde ergebenden Betrages.\n(3) Soweit die Entschädigung durch die gleichzeitige Heranziehung in verschiedenen Angelegenheiten veranlasst ist, ist sie auf diese Angelegenheiten nach dem Verhältnis der Entschädigungen zu verteilen, die bei gesonderter Heranziehung begründet wären.\n(4) Den Zeugen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, kann unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Verhältnisse, insbesondere ihres regelmäßigen Erwerbseinkommens, nach billigem Ermessen eine höhere als die in Absatz 1 Satz 1 bestimmte Entschädigung gewährt werden.","JVEG - Entschädigung von Zeugen und Dritten - § 19 Grundsatz der Entschädigung\n\n(1) Zeugen erhalten als Entschädigung 1.Fahrtkostenersatz (§ 5),\n2.Entschädigung für Aufwand (§ 6),\n3.Ersatz für sonstige Aufwendungen (§ 7),\n4.Entschädigung für Zeitversäumnis (§ 20),\n5.Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung (§ 21) sowie\n6.Entschädigung für Verdienstausfall (§ 22).\nDies gilt auch bei schriftlicher Beantwortung der Beweisfrage.\n(2) Sofern die Entschädigung nach Stunden bemessen ist, wird sie für die gesamte Dauer der Heranziehung gewährt. Dazu zählen auch notwendige Reise- und Wartezeiten sowie die Zeit, während der der Zeuge infolge der Heranziehung seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen konnte. Die Entschädigung wird für nicht mehr als zehn Stunden je Tag gewährt. Die letzte bereits begonnene Stunde wird voll gerechnet, wenn insgesamt mehr als 30 Minuten auf die Heranziehung entfallen; andernfalls beträgt die Entschädigung die Hälfte des sich für die volle Stunde ergebenden Betrages.\n(3) Soweit die Entschädigung durch die gleichzeitige Heranziehung in verschiedenen Angelegenheiten veranlasst ist, ist sie auf diese Angelegenheiten nach dem Verhältnis der Entschädigungen zu verteilen, die bei gesonderter Heranziehung begründet wären.\n(4) Den Zeugen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, kann unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Verhältnisse, insbesondere ihres regelmäßigen Erwerbseinkommens, nach billigem Ermessen eine höhere als die in Absatz 1 Satz 1 bestimmte Entschädigung gewährt werden.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 5",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 18","Entschädigung für Verdienstausfall","18",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 17","Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung","17",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 16","Entschädigung für Zeitversäumnis","16",[36,39,42],{"norm_key":37,"title":33,"slug":38},"§ 20","20",{"norm_key":40,"title":29,"slug":41},"§ 21","21",{"norm_key":43,"title":25,"slug":44},"§ 22","22",[46,52,56,60],{"title":47,"ecli":48,"leitsatz":48,"date":49,"source_url":50,"source_type":51},"BFH, Kostenfestsetzungsbeschluss v. 06.07.2015 – X K 5\u002F13",null,"2015-07-06","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE201550361.zip","rechtsprechung",{"title":53,"ecli":48,"leitsatz":48,"date":54,"source_url":55,"source_type":51},"BFH, Kostenfestsetzungsbeschluss v. 25.03.2015 – X K 8\u002F13","2015-03-25","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE201550249.zip",{"title":57,"ecli":48,"leitsatz":48,"date":58,"source_url":59,"source_type":51},"BFH, Kostenfestsetzungsbeschluss v. 20.10.2014 – X K 3\u002F13","2014-10-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE201550053.zip",{"title":61,"ecli":48,"leitsatz":62,"date":63,"source_url":64,"source_type":51},"BVerwG, Beschl. v. 12.03.2012 – 9 KSt 6\u002F11, 9 KSt 6\u002F11 (9 A 13\u002F09)","1. Die Verbindung einer zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Anreise zu einem Verhandlungstermin mit einem Privataufenthalt am Ort der mündlichen Verhandlung schließt die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten als notwendige Aufwendungen im Sinne des § 162 VwGO dann nicht aus, wenn der Privataufenthalt lediglich \"bei Gelegenheit\" des Verhandlungstermins erfolgt und auf wenige Tage beschränkt ist.\n2. Aufwendungen für Privatgutachten können erstattungsfähig sein. Das gilt aber nur, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Rechtsstreit entstanden und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.","2012-03-12","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE410018553.zip",false]