[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-k_rmstrv-1":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":16,"content":17,"enriched_content":18,"hierarchy":19,"neighbors_before":21,"neighbors_after":22,"citing_decisions":35,"is_thin":36},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"k_rmstrv","Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im\npraktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das\nKürschner-Handwerk","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-11-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fk_rmstrv\u002Fxml.zip",1243805,"§ 1","1","Berufsbild","(1) Dem Kürschner-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen: 1.Entwurf von Modellen für Pelz- und Lederbekleidung,\n2.Verarbeitung von Pelz und Leder sowie ihre Kombination mit Textilien und anderen Werkstoffen zu Bekleidungsstücken,\n3.Ausfertigung von Bekleidungsstücken,\n4.Ausstattung von Bekleidungsstücken mit Pelz,\n5.Änderung, Instandsetzung und Umarbeitung von Pelz- und Lederbekleidung,\n6.Pflege und Aufbewahrung von Pelz- und Lederbekleidung.\n(2) Dem Kürschner-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen: 1.Kenntnisse der berufsbezogenen Werk- und Hilfsstoffe,\n2.Kenntnisse der Be- und Verarbeitung von Pelz und Leder,\n3.Kenntnisse der Proportionen des menschlichen Körpers,\n4.Kenntnisse der berufsbezogenen Moderichtungen und -linien,\n5.Kenntnisse der Pflege und der Aufbewahrung von Pelz- und Lederbekleidung,\n6.Kenntnisse der berufsbezogenen Bezeichnungen und Vorschriften, insbesondere der Artenschutzbestimmungen,\n7.Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes,\n8.Entwerfen und Zeichnen von Modellen und Einzelteilen,\n9.Maßnehmen,\n10.Konstruieren von Schnitten,\n11.Anprobieren und Korrigieren,\n12.Be- und Verarbeiten von Pelzen und Leder, insbesondere Schneiden und Nähen,\n13.Vorbereiten und Nachbehandeln von Pelz, Leder und anderen Werkstoffen,\n14.Ausfertigen und Zusammenstellen von Pelz und Leder zu Pelz- und Lederbekleidung,\n15.Ausstatten von Bekleidungsstücken mit Pelz sowie Ausstatten von Pelzbekleidung,\n16.Einarbeiten von Innenpelzen,\n17.Ändern, Instandsetzen und Umarbeiten von Pelz- und Lederbekleidung,\n18.Pflegen und Instandhalten der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen.","K_RMSTRV - Berufsbild - § 1 Berufsbild\n\n(1) Dem Kürschner-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen: 1.Entwurf von Modellen für Pelz- und Lederbekleidung,\n2.Verarbeitung von Pelz und Leder sowie ihre Kombination mit Textilien und anderen Werkstoffen zu Bekleidungsstücken,\n3.Ausfertigung von Bekleidungsstücken,\n4.Ausstattung von Bekleidungsstücken mit Pelz,\n5.Änderung, Instandsetzung und Umarbeitung von Pelz- und Lederbekleidung,\n6.Pflege und Aufbewahrung von Pelz- und Lederbekleidung.\n(2) Dem Kürschner-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen: 1.Kenntnisse der berufsbezogenen Werk- und Hilfsstoffe,\n2.Kenntnisse der Be- und Verarbeitung von Pelz und Leder,\n3.Kenntnisse der Proportionen des menschlichen Körpers,\n4.Kenntnisse der berufsbezogenen Moderichtungen und -linien,\n5.Kenntnisse der Pflege und der Aufbewahrung von Pelz- und Lederbekleidung,\n6.Kenntnisse der berufsbezogenen Bezeichnungen und Vorschriften, insbesondere der Artenschutzbestimmungen,\n7.Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes,\n8.Entwerfen und Zeichnen von Modellen und Einzelteilen,\n9.Maßnehmen,\n10.Konstruieren von Schnitten,\n11.Anprobieren und Korrigieren,\n12.Be- und Verarbeiten von Pelzen und Leder, insbesondere Schneiden und Nähen,\n13.Vorbereiten und Nachbehandeln von Pelz, Leder und anderen Werkstoffen,\n14.Ausfertigen und Zusammenstellen von Pelz und Leder zu Pelz- und Lederbekleidung,\n15.Ausstatten von Bekleidungsstücken mit Pelz sowie Ausstatten von Pelzbekleidung,\n16.Einarbeiten von Innenpelzen,\n17.Ändern, Instandsetzen und Umarbeiten von Pelz- und Lederbekleidung,\n18.Pflegen und Instandhalten der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen.",{"abschnitt":20},"1. Abschnitt",[],[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 2","Gliederung, Dauer und Bestehen der praktischen Prüfung (Teil I)","2",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Meisterprüfungsarbeit","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Arbeitsprobe","4",[],false]