[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-kagb-111":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"kagb","Kapitalanlagegesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-07-04","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fkagb\u002Fxml.zip",9736869,"§ 111","111","Anlagebedingungen","Allgemeine Vorschriften für Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital","Die Anlagebedingungen der Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital sind zusätzlich zur Satzung zu erstellen. Die Anlagebedingungen sind nicht Bestandteil der Satzung; eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. In allen Fällen, in denen die Satzung veröffentlicht, ausgehändigt oder in anderer Weise zur Verfügung gestellt werden muss, ist auf die jeweiligen Anlagebedingungen zu verweisen und sind diese ebenfalls zu veröffentlichen oder zur Verfügung zu stellen.","KAGB - Offene inländische Investmentvermögen - Allgemeine Vorschriften für Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital - § 111 Anlagebedingungen\n\nDie Anlagebedingungen der Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital sind zusätzlich zur Satzung zu erstellen. Die Anlagebedingungen sind nicht Bestandteil der Satzung; eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. In allen Fällen, in denen die Satzung veröffentlicht, ausgehändigt oder in anderer Weise zur Verfügung gestellt werden muss, ist auf die jeweiligen Anlagebedingungen zu verweisen und sind diese ebenfalls zu veröffentlichen oder zur Verfügung zu stellen.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 4","Unterabschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 110","Satzung","110",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 109","Aktien","109",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 108","Rechtsform, anwendbare Vorschriften","108",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 112","Verwaltung und Anlage","112",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 113","Erlaubnisantrag und Erlaubniserteilung bei der extern verwalteten OGAW-Investmentaktiengesellschaft","113",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 114","Unterschreitung des Anfangskapitals oder der Eigenmittel","114",[],false]